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Landessozialgericht Sachsen-Anhalt
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Pressemitteilungen des Landessozialgerichts
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Pressemitteilungen des Landessozialgerichts
(LSG LSA) Zur Rückzahlung von Hartz IV wegen Einkommenserzielung
26.04.2012, Halle (Saale) – 5
- Landessozialgericht
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Wer Leistungen nach dem SGB II ("Hartz IV") bezieht und
später zusätzlich Einkommen oder Krankengeld bekommt, muss die zuviel
erhaltenen Leistungen zurückzahlen. Dies gilt auch dann, wenn die
Arbeitsaufnahme und erhaltene Leistungen ordnungsgemäß mitgeteilt wurden. Auf
ein Verschulden des Leistungsbeziehers kommt es nicht an. Allerdings führt nur
ein tatsächlicher Einkommenszufluss zur Rückzahlungspflicht für den jeweiligen
Monat des Leistungsbezugs. Wird z.B. das Krankengeld verspätet überwiesen, kann
es erst diesem Monat angerechnet werden.
Landessozialgericht
Sachsen-Anhalt, Urteil vom 1. März 2012, L 5 AS 339/09, nicht rechtskräftig
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