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Pressemitteilungen des Landessozialgerichts
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Pressemitteilungen des Landessozialgerichts
(LSG LSA) Hartz IV: Kein Geld für Rechtsliteratur
13.08.2012, Halle (Saale) – 9
- Landessozialgericht
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Ein
Bezieher von SGB II-Leistungen wollte von der ARGE einen Sonderbedarf i.H.v.
1.318 ? zur Anschaffung von Rechtsliteratur haben. Diese sei notwendig, um sich
gegen die verhängten Sanktionen und Eingliederungsvereinbarungen zur Wehr
setzen zu können. Weder das Amt noch die Gerichte gaben ihm recht. Es liege
kein unabweisbarer besonderer Bedarf vor, der für ein menschenwürdiges
Existenzminimum erforderlich sei. Deshalb müsse die gewünschte Literatur aus
der Regelleistung finanziert werden.
Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 21. Juni 2012, L
5 AS 322/10, nicht rechtskräftig
Hintergrund:
Nach dem SGB II werden - neben den Unterkunftskosten - die Leistungen
zur Sicherung des Lebensunterhalts in Form einer Pauschale (derzeit 374 ? für
Alleinstehende) bewilligt. Nur ausnahmsweise ist ein Mehrbedarf anzuerkennen,
wenn im Einzelfall ein unabweisbarer, laufender, nicht nur einmaliger
besonderer Bedarf besteht. Dieser muss der Höhe nach erheblich von einem
durchschnittlichen Bedarf abweichen (§ 21 Abs. 6 SGB II).
Impressum:Landessozialgericht Sachsen-AnhaltPressestelleThüringer Straße 1606112 Halle (Saale)Tel: 0345 220-2122 Fax: 0345 220-2103 und -2104 Mail: presse.lsg@justiz.sachsen-anhalt.deWeb: www.lsg.sachsen-anhalt.de