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Landessozialgericht Sachsen-Anhalt
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VRiLSG Dr. Thomas Harks
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Fax: +49 345 2202103, 2202104
E-Mail: presse.lsg(at)justiz.sachsen-anhalt.de
Pressemitteilungen des Landessozialgerichts
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Pressemitteilungen des Landessozialgerichts
(LSG LSA) Ein-Euro-Job wird nur bei Anwesenheit bezahlt
23.10.2012, Halle (Saale) – 10
- Landessozialgericht
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Nimmt ein Bezieher von Leistungen nach dem SGB II
an einer Arbeitsgelegenheit teil, erhält er die Aufwandsentschädigung nur für
die Zeiten der Anwesenheit. Bei krankheitsbedingten Fehlzeiten gibt es kein
Geld. Es liegt weder ein Beschäftigungsverhältnis vor, noch fallen in dieser
Zeit tatsächliche Mehraufwendungen an, die entschädigt werden müssten. Die
Kosten für die Anschaffung von drei Kittelschürzen und zwei Paar
Gummihandschuhen werden nicht ersetzt, wenn die gezahlte pauschale
Aufwandsentschädigung höher war als die gesamten tatsächlichen Aufwendungen.
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Landessozialgericht
Sachsen-Anhalt, Urteil vom 24. Mai 2012, L 2 AS
397/10, rechtskräftig
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