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Pressemitteilungen des Landessozialgerichts
(LSG LSA) Arbeitslosengeld wie ein Richter?
14.02.2013, Halle (Saale) – 2
- Landessozialgericht
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Ein
Rechtsreferendar beantragte nach bestandener Zweiter Juristischer Staatsprüfung
Arbeitslosengeld und verlangte eine fiktive Berechnung nach einem erzielbaren Einkommen
als Richter. Das Arbeitsamt berechnete das Arbeitslosengeld aber nach der im
letzten Jahr der Ausbildung bezogenen Unterhaltsbeihilfe i.H.v. 900 ?/Monat
brutto. Die dagegen gerichtete Klage ist erfolglos geblieben. Die Richter sahen
keine gesetzliche Grundlage für die beantragte fiktive Berechnung. Das
Arbeitslosengeld müsse nach der Unterhaltsbeihilfe berechnet werden. Dagegen
hat der Kläger mittlerweile Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundessozialgericht
eingelegt, über die noch nicht entschieden ist.
Landessozialgericht
Sachsen-Anhalt, Urteil vom 24. Mai 2012, L 2 AL
82/09, nicht rechtskräftig
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