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Landessozialgericht Sachsen-Anhalt
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Pressemitteilungen des Landessozialgerichts
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Pressemitteilungen des Landessozialgerichts
(LSG LSA) Teilerfolg der gesetzlichen Krankenkassen zur Höhe der verträgsärztlichen Vergütung
19.07.2013, Halle (Saale) – 8
- Landessozialgericht
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Die
gesetzlichen Krankenkassen Sachsen-Anhalts klagen derzeit gegen einen
Schiedsspruch des Landesschiedsamts über die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung
der ambulanten vertragsärztlichen Leistungen im Jahr 2013. Nach dem
Schiedsspruch sollte der Behandlungsbedarf sockelwirksam um 12%, jeweils 4% in
den Jahren 2013 bis 2015, angehoben werden. Eine Erhöhung um weitere 2,6931%
sollte wegen der Veränderungsrate gegenüber 2012 erfolgen.
Der
Antrag der gesetzlichen Krankenkassen auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung
ihrer Klage hatte teilweise Erfolg. Bis zum Abschluss des Klageverfahrens darf
der Schiedsspruch nur hinsichtlich der veränderungsbedingten Erhöhung um
2,6931% umgesetzt werden. Dieser Wert liege in dem Beurteilungsspielraum des
Schiedsamts.
Wegen
der sockelwirksamen Erhöhung um 12% haben die Richter aber die vorläufige
Umsetzung des Schiedsspruchs untersagt. Zwar sei das Bedürfnis nach einer
Veränderung der Vergütungsstruktur der kassenärztlichen Honorierung
nachvollziehbar. Nach § 87a Abs. 4 SGB V dürften bei der Anpassung des
Behandlungsbedarfs aber nur die Veränderungen im Vergleich zum Vorjahr
berücksichtigt werden. Unzulässig sei jedoch eine Basiserhöhung, um eine seit
2009 bestehende ungünstige Morbiditätsstruktur auszugleichen.
Offen
gelassen haben die Richter, ob eine Veränderung der Vergütungsstruktur im
Rahmen der Vereinbarung des Punktwertes nach § 87 Abs. 2 SGB V hätte erfolgen
werden können. Denn dies sei nicht Gegenstand des Schiedsspruchs gewesen.
Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 11. Juli 2013, L 5 KA
5/13 ER KL, rechtskräftig
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