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Landessozialgericht Sachsen-Anhalt
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VRiLSG Dr. Thomas Harks
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Pressemitteilungen des Landessozialgerichts
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Pressemitteilungen des Landessozialgerichts
(LSG LSA) Kein Anspruch auf kieferorthopädische Wunschbehandlung
15.10.2013, Halle (Saale) – 10
- Landessozialgericht
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Leistungsberechtigte
nach dem SGB II haben keinen Anspruch auf ärztliche Behandlungen, die über die
Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgehen. Dies gilt auch für
eine kieferorthopädische Behandlung mit besonders komfortablen Miniaturbrakets.
Die jugendliche Klägerin meint, die "Basisversorgung" der
gesetzlichen Krankenversicherung entspreche nicht dem Stand der ärztlichen Wissenschaft,
weshalb die ARGE ihr die zusätzlichen Kosten zu erstatten habe. Das überzeugte
das Sozialgericht nicht, weshalb die Klage abgewiesen wurde. Für das
Berufungsverfahren hat das Landessozialgericht die Bewilligung von
Prozesskostenhilfe abgelehnt. Es bestehe kein Anspruch auf über die gesetzliche
Krankenversicherung hinausgehende Leistungen. Eine Gefährdung des Grundrechts
auf Gesundheit und körperliche Unversehrtheit sei nicht erkennbar. Die
begehrten Mehrkosten seien auch zur Deckung eines menschenwürdigen
Existenzminimums nicht zwingend erforderlich.
Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 11. Juli 2013, L
5 AS 472/11, rechtskräftig
Hintergrund:
Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe setzt nach § 114 ZPO neben der
wirtschaftlichen Bedürftigkeit der Partei voraus, dass die beabsichtigte Rechtsverfolgung
hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint. Wird
Prozesskostenhilfe bewilligt, werden die Kosten für den Rechtsanwalt im
sozialgerichtlichen Verfahren übernommen. Das Gerichtsverfahren selbst ist
immer kostenfrei.
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Impressum:Landessozialgericht Sachsen-AnhaltPressestelleThüringer Straße 1606112 Halle (Saale)Tel: 0345 220-2122 Fax: 0345 220-2103 und -2104 Mail: presse.lsg@justiz.sachsen-anhalt.deWeb: www.lsg.sachsen-anhalt.de