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Landessozialgericht Sachsen-Anhalt
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(LSG LSA) Terminvorschau
11.11.2013, Halle (Saale) – 12
- Landessozialgericht
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Am
Mittwoch, 13. November 2013, 13:00 Uhr, Raum 5.015 wird das Landessozialgericht
in Halle über eine Klage der Gesetzlichen Krankenkassen Sachsen-Anhalt gegen
einen Schiedsspruch des Landesschiedsamts über die morbiditätsbedingte
Gesamtvergütung der ambulanten vertragsärztlichen Leistungen im Jahr 2013
verhandeln. Die Sitzung ist öffentlich.
Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, L 9 KA 4/13 KL
Hintergrund:
Die Klage hat entscheidende
Bedeutung für die Vergütung der zur gesetzlichen Krankenversorgung zugelassenen
niedergelassenen Ärzte Sachsen-Anhalts. Nach dem angegriffenen Schiedsspruch
soll der Behandlungsbedarf sockelwirksam um 12 %, jeweils 4 % in den Jahren
2013 bis 2015, angehoben werden. Eine Erhöhung um weitere 2,6931 % soll wegen
der Veränderungsrate gegenüber 2012 erfolgen.
Ein Antrag der Gesetzlichen
Krankenkassen auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung ihrer Klage hatte
teilweise Erfolg. Bis zum Abschluss des Klageverfahrens darf der Schiedsspruch
nur hinsichtlich der Erhöhung um 2,6931
% umgesetzt werden. Wegen der vorgesehenen sockelwirksamen Erhöhung um 12 %
haben die Richter die Umsetzung des Schiedsspruchs aus Rechtsgründen untersagt.
Zwar sei das Bedürfnis nach einer Änderung der Vergütungsstruktur der
kassenärztlichen Honorierung nachvollziehbar. Nach § 87a Abs. 4 SGB V dürften
jedoch bei der Anpassung des Behandlungsbedarfs nur die Veränderungen im
Vergleich zum Vorjahr berücksichtigt werden. Unzulässig sei eine Basiserhöhung,
um eine seit 2009 bestehende ungünstige Morbiditätsstruktur der Bevölkerung
auszugleichen (Beschluss vom 11. Juli 2013, L 9 KA 5/13 ER KL, kostenlos abrufbar unter
www.sozialgerichtsbarkeit.de).
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