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Landessozialgericht Sachsen-Anhalt
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Pressemitteilungen des Landessozialgerichts
(LSG LSA) Klage der Gesetzlichen Krankenversicherungen erfolgreich
13.11.2013, Halle (Saale) – 13
- Landessozialgericht
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Die
Klage der Gesetzlichen Krankenkassen Sachsen-Anhalts gegen einen Schiedsspruch
des Landesschiedsamts über die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung der
ambulanten vertragsärztlichen Leistungen im Jahr 2013 ist überwiegend
erfolgreich gewesen. Nach dem Schiedsspruch sollte der Behandlungsbedarf
sockelwirksam um 12%, jeweils 4% in den Jahren 2013 bis 2015, angehoben werden.
Eine Erhöhung um weitere 2,6931% sollte wegen der Veränderungsrate gegenüber
2012 erfolgen. Dies hätte zu einer deutlichen Erhöhung der Vergütung der
niedergelassenen Ärzte geführt.
Nach
Auffassung der Richter verstoße der Schiedsspruch wegen der sockelwirksamen
Erhöhung um jährlich 4 % gegen gesetzliche Vorschriften. Zwar sei das Bedürfnis
nach einer Veränderung der Vergütungsstruktur der kassenärztlichen Honorierung
nachvollziehbar. Nach § 87a Abs. 4 SGB V dürften bei der Anpassung des
Behandlungsbedarfs aber nur die Veränderungen im Vergleich zum Vorjahr
berücksichtigt werden. Unzulässig sei jedoch eine Basiserhöhung, um eine seit
2009 bestehende ungünstige Morbiditätsstruktur auszugleichen. Auch die weitere
Erhöhung um 2,6931 % sei rechtswidrig. Diese habe sich entgegen § 87a Abs. 4
Satz 3 SGB V allein an den Behandlungsdiagnosen der Ärzte und nicht auch an
demokrafischen Kriterien wie Alter und Geschlecht orientiert. Insoweit sei ein
neuer Schiedsspruch zu erlassen. Das Landessozialgericht hat die Revision zum
Bundessozialgericht zugelassen.Landessozialgericht
Sachsen-Anhalt, Urteil vom 13. November 2013, L 9 KA
4/13 KL, nicht rechtskräftig
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