Kontakt
Landessozialgericht Sachsen-Anhalt
Pressesprecher:
VRiLSG Dr. Thomas Harks
Telefon: +49 345 2202122
Fax: +49 345 2202103, 2202104
E-Mail: presse.lsg(at)justiz.sachsen-anhalt.de
Pressemitteilungen des Landessozialgerichts
Adresse des Landessozialgerichts
Pressemitteilungen des Landessozialgerichts
(LSG LSA) Kein Funk-Rauchwächter für Gehörlose
25.03.2014, Halle (Saale) – 3
- Landessozialgericht
800x600
Erfolglos
hat ein Gehörloser gegen seine gesetzliche Krankenversicherung auf Übernahme
der Kosten für einen Funk-Rauchwächter i.H.v. 146 ? geklagt. Er meinte, das bei
Feuerausbruch durch einen Funksender ausgelöste Lichtsignal sei die einzige
Möglichkeit, ihn zu schützen. Nach Auffassung der Richter sei die Krankenkasse
nicht zur Kostenübernahme verpflichtet. Diese hätte nur einen
Behinderungsausgleich für den Lebensbereich der menschlichen Grundbedürfnisse
zu leisten. Die Gefahrenabwehr und Unfallverhütung gehörten nicht dazu, denn
Feuer werde überwiegend durch sehen und riechen bemerkt. Es sei keine Leistung
der medizinischen Rehabilitation, sondern falle in den privaten Bereich der
allgemeinen Vorsorge für Risiko- und Gefahrensituationen.
Landessozialgericht
Sachsen-Anhalt, Urteil vom 4. Dezember 2013, L 4 KR
11/11, rechtskräftig
Normal
0
21
false
false
false
DE
X-NONE
X-NONE
MicrosoftInternetExplorer4
Impressum:Landessozialgericht Sachsen-AnhaltPressestelleThüringer Straße 1606112 Halle (Saale)Tel: 0345 220-2122 Fax: 0345 220-2103 und -2104 Mail: presse.lsg@justiz.sachsen-anhalt.deWeb: www.lsg.sachsen-anhalt.de