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Pressemitteilungen des Landessozialgerichts
(LSG LSA) Keine Eingliederungsleistungen für strafbares Fahren
07.10.2014, Halle (Saale) – 8
- Landessozialgericht
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Arbeitslose
können bei Aufnahme einer Tätigkeit Leistungen zur Eingliederung in Arbeit
beantragen, auch die Kosten für Fahrten mit dem eigenen PKW zur Arbeitsstelle.
Es muss aber ein gültiger Führerschein vorliegen. Dem Kläger war der deutsche
Führerschein mehrfach und endgültig entzogen worden. Er erwarb daraufhin einen
tschechischen Führerschein. Dieser berechtigte ihn jedoch nicht zu Fahrten in der
Bundesrepublik Deutschland. Seine Klage auf Erstattung von Fahrtkosten bei der
Arbeitsaufnahme blieb erfolglos. Nach Auffassung der Richter muss die Behörde
keine Beihilfen für ein strafbares Fahren ohne Fahrerlaubnis erbringen.
Landessozialgericht
Sachsen-Anhalt, Urteil vom 4. September 2014, L 5 AS
1066/13, nicht rechtskräftig
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