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Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt
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Pressemitteilungen des Oberverwaltungsgerichts
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Pressemitteilungen des Oberverwaltungsgerichts
(OVG LSA) Erhebung des Herstellungsbeitrags II auch im Hinblick auf die aktuelle Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zulässig
18.02.2016, Magdeburg – 1
- Oberverwaltungsgericht
Das Oberverwaltungsgericht hat über die Klagen von
Grundstückseigentümern entschieden, die als Altanschließer zu dem sog.
Herstellungsbeitrag II herangezogen worden sind. Der Begriff ?Altanschließer? bezeichnet
die Eigentümer solcher Grundstücke, die bereits in der DDR an eine zentrale
Abwasserbeseitigungsanlage angeschlossen waren. Mit dem Herstellungsbeitrag II
wird nun der Vorteil erfasst, den diese Grundstücke dadurch erlangt haben, dass
sie nach dem Inkrafttreten des Kommunalabgabengesetzes (KAG LSA) am 15. Juni
1991 an eine nunmehr öffentlich gewidmete zentrale öffentliche Abwasserbeseitigungseinrichtung
im Sinne dieses Gesetzes angeschlossen waren. Bei der Berechnung des Beitrags
bleiben allerdings unter anderem solche Kosten unberücksichtigt, die für bereits
vor dem 15. Juni 1991 abgeschlossene Investitionen angefallen sind.
Das Oberverwaltungsgericht hat die Rechtmäßigkeit der
Beitragserhebung bestätigt. Dabei hat es seine Rechtsprechung bekräftigt,
wonach die auf der Grundlage einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
vom 5. März 2013 vom Landtag im Dezember 2014 beschlossenen Neuregelungen in §§
13b, 18 Abs. 2 KAG LSA dem rechtsstaatlichen Gebot der Belastungsklarheit und
-vorhersehbarkeit hinreichend Rechnung tragen.
Ausdrücklich hat das Oberverwaltungsgericht zudem
festgestellt, dass auch die aktuelle, zum Brandenburgischen
Kommunalabgabengesetz ergangene Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 12.
November 2015 (1 BvR 2961/14 u.a.) keinen Anlass gibt, von seiner bisherigen
rechtlichen Bewertung der Erhebung des Herstellungsbeitrags II abzuweichen. Die
Voraussetzungen der vom Bundesverfassungsgericht zum brandenburgischen
Landesrecht beanstandeten unzulässigen Rückwirkung sind in Sachsen-Anhalt nicht
gegeben. Die hiesige Rechtsprechung ging ? anders als die in Brandenburg ? stets
von der Notwendigkeit einer ?wirksamen? Abgabensatzung für die Beitragserhebung
aus, so dass es einer entsprechenden ?Korrektur? durch den Landesgesetzgeber
nicht bedurfte. Die aktuelle Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist
daher auf die Rechtslage in Sachsen-Anhalt nicht übertragbar.
VG Halle, Urteile vom 16. Juli 2015 - 4 A 47/13
HAL - und - 4 A 48/13 HAL -,
OVG LSA, Beschlüsse vom 17. Februar 2016 - 4
L 119/15 - und - 4 L 120/15 -
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