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Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt
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Pressemitteilungen des Oberverwaltungsgerichts
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Pressemitteilungen des Oberverwaltungsgerichts

(OVG LSA) Erhebung des Herstellungsbeitrags II auch im Hinblick auf die aktuelle Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zulässig

18.02.2016, Magdeburg – 1

  • Oberverwaltungsgericht

 

 

Das Oberverwaltungsgericht hat über die Klagen von

Grundstückseigentümern entschieden, die als Altanschließer zu dem sog.

Herstellungsbeitrag II herangezogen worden sind. Der Begriff ?Altanschließer? bezeichnet

die Eigentümer solcher Grundstücke, die bereits in der DDR an eine zentrale

Abwasserbeseitigungsanlage angeschlossen waren. Mit dem Herstellungsbeitrag II

wird nun der Vorteil erfasst, den diese Grundstücke dadurch erlangt haben, dass

sie nach dem Inkrafttreten des Kommunalabgabengesetzes (KAG LSA) am 15. Juni

1991 an eine nunmehr öffentlich gewidmete zentrale öffentliche Abwasserbeseitigungseinrichtung

im Sinne dieses Gesetzes angeschlossen waren. Bei der Berechnung des Beitrags

bleiben allerdings unter anderem solche Kosten unberücksichtigt, die für bereits

vor dem 15. Juni 1991 abgeschlossene Investitionen angefallen sind.

 

 

 

Das Oberverwaltungsgericht hat die Rechtmäßigkeit der

Beitragserhebung bestätigt. Dabei hat es seine Rechtsprechung bekräftigt,

wonach die auf der Grundlage einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

vom 5. März 2013 vom Landtag im Dezember 2014 beschlossenen Neuregelungen in §§

13b, 18 Abs. 2 KAG LSA dem rechtsstaatlichen Gebot der Belastungsklarheit und

-vorhersehbarkeit hinreichend Rechnung tragen.

 

 

 

Ausdrücklich hat das Oberverwaltungsgericht zudem

festgestellt, dass auch die aktuelle, zum Brandenburgischen

Kommunalabgabengesetz ergangene Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 12.

November 2015 (1 BvR 2961/14 u.a.) keinen Anlass gibt, von seiner bisherigen

rechtlichen Bewertung der Erhebung des Herstellungsbeitrags II abzuweichen. Die

Voraussetzungen der vom Bundesverfassungsgericht zum brandenburgischen

Landesrecht beanstandeten unzulässigen Rückwirkung sind in Sachsen-Anhalt nicht

gegeben. Die hiesige Rechtsprechung ging ? anders als die in Brandenburg ? stets

von der Notwendigkeit einer ?wirksamen? Abgabensatzung für die Beitragserhebung

aus, so dass es einer entsprechenden ?Korrektur? durch den Landesgesetzgeber

nicht bedurfte. Die aktuelle Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist

daher auf die Rechtslage in Sachsen-Anhalt nicht übertragbar.

 

 

 

 

 

VG Halle, Urteile vom 16. Juli 2015 - 4 A 47/13

HAL - und - 4 A 48/13 HAL -,

 

OVG LSA, Beschlüsse vom 17. Februar 2016 - 4

L 119/15 - und - 4 L 120/15 -

 

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