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(OVG LSA) Verordnung über die Zuordnung von Gemeinden zu Verwaltungsgemeinschaften teilweise aufgehoben

15.04.2005, Magdeburg – 5

  • Oberverwaltungsgericht

 

 

 

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 005/05

 

Magdeburg, den 14. April 2005

 

(OVG LSA) Verordnung über die Zuordnung von Gemeinden zu Verwaltungsgemeinschaften teilweise aufgehoben

 

Das Oberverwaltungsgericht hat die Verordnung über die Zuordnung von Gemeinden zu Verwaltungsgemeinschaften auf die mündliche Verhandlung vom heutigen Tage teilweise aufgehoben. Nach der Verordnung sollten die klagenden Gemeinden mit Wirkung ab dem 01. Januar 2005 neuen Verwaltungsgemeinschaften zugewiesen werden. Ziel der Rechtsverordnung war es, entsprechend der Regelung in der Gemeindeordnung größere leistungsfähigere Verwaltungsgemeinschaften mit einer Mindesteinwohnerzahl von 10.000 Einwohnern zu schaffen. Gegen die sie betreffenden Teile der Verordnung haben 19 Gemeinden Normenkontrollanträge gestellt. Das Gericht den Anträgen von fünf Gemeinden stattgeben und die angegriffene Rechtsverordnung insoweit für ungültig erklärt. Die 14 weiteren Normenkontrollanträge hat das Gericht zurückgewiesen. Erfolg hatten die Normenkontrollanträge der in der Altmark belegenen Gemeinden Groß Schwechten, Hindenburg, Walsleben und Storkau. Neben diesen vier Gemeinden strebte ursprünglich eine fünfte Gemeinde den Beitritt zu einer anderen Verwaltungsgemeinschaft mit der Folge an, dass die in der Verwaltungsgemeinschaft verbleibenden Gemeinden die im Gesetz vorgesehene Zielzahl von 10.000 Einwohnern nicht mehr erreicht hätte. Das Innenministerium habe bei Erlass der Verordnung indes nicht bedacht, dass diese fünfte Gemeinde von dieser Absicht Abstand genommen habe, so dass die zu bildende Verwaltungsgemeinschaft auch ohne die o. g. vier Gemeinden die im Gesetz vorgesehene Zielzahl von 10.000 erreiche. Ebenfalls erfolgreich war der Normenkontrollantrag der Gemeinde Pölsfeld (Landkreis Sangerhausen), bei deren Ausscheiden auch mit den in der Verwaltungsgemeinschaft verbleibenden Gemeinden die Zielzahl von 10.000 Einwohnern noch erreicht werde. Die weiteren Normenkontrollanträge (Gemeinden Arnstedt, Delitz am Berge u. a., Derenburg, Heidegrund, Hohenthurm, Kötzschau u. a., Meineweh, Rotha, Schernikau und Schinne) wurden abgelehnt. Hier wären die jeweils neu zu bildenden Verwaltungsgemeinschaften ohne die Gemeinde jeweils unter die 10.000-Einwohner-Grenze gefallen. In diesen Fällen überwiege das Interesse an der Schaffung dauerhaft leistungsfähiger Verwaltungsgemeinschaften das Interesse der jeweiligen Gemeinde an einer anderweitigen Zuordnung.

OVG LSA, Urt. v. 14.04.2005 ¿ 4/2 K 683/04, u.a. ¿

 

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