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Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt
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(OVG LSA) Oberverwaltungsgericht stellt Ergebnisse der Befragung zur Qualität verwaltungsgerichtlicher Arbeit vor

14.06.2005, Magdeburg – 6

  • Oberverwaltungsgericht

 

 

 

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 006/05

 

Magdeburg, den 13. Juni 2005

 

(OVG LSA) Oberverwaltungsgericht stellt Ergebnisse der Befragung zur Qualität verwaltungsgerichtlicher Arbeit vor

Der Präsident des Oberverwaltungsgerichts Magdeburg, Dr. Michael Benndorf, hat heute in einer Dienstbesprechung, zu der neben den Verwaltungsrichtern und den Personalvertretungen der Gerichte, der Justizminister, Herr Becker und Vertreter der Anwaltschaft eingeladen waren, die Ergebnisse der vom Oberverwaltungsgericht durchgeführten Befragung (vgl. OVG LSA, Pressemitteilung Nr. 003/05 vom 12.04.2005) vorgestellt. Das Oberverwaltungsgericht hatte sich mit Fragebögen an Rechtsanwälte und Behördenvertreter gewandt, um ein repräsentatives Bild davon zu erhalten, wie die Verwaltungsgerichte in Magdeburg, Dessau und Halle von den an den Prozessen beteiligten Rechtsanwälten und Behörden wahrgenommen wird. Die Befragung erstreckte sich neben der Bewertung der räumlichen Unterbringung der Gerichte und dem äußeren Erscheinungsbild, der Bewertung von Erreichbarkeit, Freundlichkeit und Kompetenz des nichtrichterlichen Servicepersonals im Schwerpunkt auf die Bewertung der richterlichen Arbeit. Die Ergebnisse, die neben positiven Bewertungen etwa zur Verfahrendauer auch Defizite, etwa bei der Verhandlungsführung oder der Akzeptanz der Entscheidungen erkennen lassen, werden Grundlage sein, um im weiteren Dialog mit der Anwaltschaft und den Behörden den Ursachen für schlechte Benotungen nachzugehen und Maßnahmen zu ergreifen, damit bei Behörden und Rechtsanwälten ein höheres Maß an Zufriedenheit mit den Dienstleistungen der Verwaltungsgerichtsbarkeit erzielt werden kann. Dass solche Maßnahmen notwendig sind, machte in einem anschließenden Vortrag der Vizepräsident des Deutschen Anwaltvereins, Rechtsanwalt Prof. Dr. Ewer, deutlich, der anhand von Beispielen aus seiner anwaltlichen Beratungspraxis aufzeigte, dass die Verwaltungsgerichte nach seiner Einschätzung etwa den wirtschaftlichen Interessen der Beteiligten an einer schnellen gerichtliche Klärung von Streitfragen, einen zu geringen Stellenwert beilegten.

 

 

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