Menu
menu

Kontakt

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt
Pressesprecherin:
VPräs'inOVG Claudia Schmidt
Telefon: +49 391 6067089
Fax: +49 391 6067029
E-Mail: presse.ovg(at)justiz.sachsen-anhalt.de
Pressemitteilungen des Oberverwaltungsgerichts
Adresse des Oberverwaltungsgerichts

Pressemitteilungen des Oberverwaltungsgerichts

(OVG LSA) Der  Auto- und
Trödelmarkt in Magdeburg-Rothensee auf einem Grundstück am August-Bebel-Damm
(sog. Russenmarkt) darf bis auf weiteres stattfinden.

25.04.2006, Magdeburg – 3

  • Oberverwaltungsgericht

 

 

 

 

 

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung

Nr.: 003/06

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Oberverwaltungsgericht des Landes

Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 003/06

 

 

 

Magdeburg, den 25. April 2006

 

 

 

(OVG LSA) Der  Auto- und

Trödelmarkt in Magdeburg-Rothensee auf einem Grundstück am August-Bebel-Damm

(sog. Russenmarkt) darf bis auf weiteres stattfinden.

 

 

 

 

 

Mit Beschluss vom heutigen Tag (2

M 174/06) hat das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt entschieden,

dass die Beschwerde des Marktbetreibers gegen die Entscheidung des

Verwaltungsgerichts Magdeburg vom 11.April 2006 (1 B 121/06) Erfolg hat.

 

Der oben bezeichnete Markt darf

bis auf weiteres stattfinden.

 

Am 27. Februar 2006 hatte die Landeshauptstadt Magdeburg dem Marktbetreiber untersagt, auf dem Grundstück am August-Bebel-Damm

einen Markt für den Verkauf von Autos oder Trödelgegenstände durchzuführen.

Nach Angaben der Polizei würden auf und um den Markt Straftaten vorwiegend von

Osteuropäern in erheblichem Umfang begangen. Um weitere Straftaten zu

unterbinden, müsse die Durchführung des Marktes untersagt werden, wenn auch

weder der Marktbetreiber noch sein Personal in Zusammenhang mit den Straftaten

gebracht werden könnten. Dagegen hatte der Marktbetreiber Rechtsmittel

eingelegt, weil diese Untersagung für ihn einer Gewebeuntersagung gleichkomme

und es dafür keine Rechtsgrundlage gäbe. Nachdem das Verwaltungsgericht

Magdeburg der Landeshauptstadt zunächst Recht gegeben hatte, hat das

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt diese Entscheidung nunmehr

geändert. Dem Marktbetreiber als unbeteiligtem Dritten könne nicht jede

Straftat, die irgendwie mit dem Markt räumlich oder zeitlich im Zusammenhang steht (Anlasskriminalität), zugerechnet werden. Dem Markbetreiber könnten nur solche

Straftaten polizeirechtlich angelastet werden, die einen engen Bezug zum

Marktgeschehen hätten, wie etwa der An- oder Verkauf von gestohlenen Waren wie

Autos oder Autoteile u.ä.. Für eine solche Kriminalität hätten die Behörden

nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen zu wenig Nachweise erbracht.

 

 

 

Impressum:

 

Oberverwaltungsgericht des Landes

Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Schönebecker Straße 67 a

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 606-7066

Fax: (0391) 606-7029

Mail: pressestelle@ovg-md.justiz.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-AnhaltPressestelleBreiter Weg 203 - 20639104 MagdeburgTel: 0391 606-7089Fax: 0391 606-7029Mail: presse.ovg@justiz.sachsen-anhalt.deWeb: www.ovg.sachsen-anhalt.de