Kontakt
Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt
Pressesprecherin:
VPräs'inOVG Claudia Schmidt
Telefon: +49 391 6067089
Fax: +49 391 6067029
E-Mail: presse.ovg(at)justiz.sachsen-anhalt.de
Pressemitteilungen des Oberverwaltungsgerichts
Adresse des Oberverwaltungsgerichts
Pressemitteilungen des Oberverwaltungsgerichts
(OVG LSA) Verbot der sog.
Fortgeltungsklausel in Heimverträgen bestätigt
06.08.2008, Magdeburg – 11
- Oberverwaltungsgericht
Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung
Nr.: 011/08
Oberverwaltungsgericht des Landes
Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 011/08
Magdeburg, den 6. August 2008
(OVG LSA) Verbot der sog.
Fortgeltungsklausel in Heimverträgen bestätigt
Das Landesverwaltungsamt Halle hatte einer
Reihe von Trägern von Alten- und Pflegeheimen in Sachsen-Anhalt die Verwendung
der so genannten Fortgeltungsklausel in Heimverträgen mit Bewohnern, welche
Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung beziehen, untersagt. Diese Klausel
sieht vor, dass ein Heimträger für einen Zeitraum von bis zu zwei Wochen nach
dem Sterbetag des Heimbewohners - gegen dessen Erben - einen Anspruch auf
Fortzahlung von bestimmten Kosten für Wohnraum und Investitionen hat. Die
Heimträger haben gegen die Anordnung des Landesverwaltungsamtes Einwände
erhoben und sich hinsichtlich der Zulässigkeit der Klausel auf eine Vorschrift
des Heimgesetzes berufen. Das Verwaltungsgericht Magdeburg hatte mit Urteilen
vom 22. Februar 2006 die Klagen der Heimträger gegen die Anordnungen des Landesverwaltungsamtes
abgewiesen. Zur Begründung hatte es ausgeführt, dass für Bewohner von Alten-
und Pflegeheimen, welche Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung
erhalten, eine Regelung im Sozialgesetzbuch Elftes Buch (SGB XI) einschlägig
ist, wonach die Pflicht zu einer Entgeltzahlung mit dem Tod des Heimbewohners
generell endet. Die von acht Heimträgern hiergegen eingelegten Berufungen hat
das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt mit Urteilen vom 2. Juli
2008 zurückgewiesen und die Auffassung des Verwaltungsgerichts bestätigt. Die
Revision ist jeweils nicht zugelassen worden. Die Urteile des
Oberverwaltungsgerichts sind noch nicht rechtskräftig, es kann Beschwerde gegen
die Nichtzulassung der Revision beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig
eingelegt werden (Aktenzeichen des OVG: 3 L 53/06).
Zum Hintergrund: Die
Gesetzgebungskompetenz für das Heimrecht ist im Rahmen der Föderalismusreform
2006 vom Bund auf die Länder übergegangen. Das bisherige Heimgesetz des Bundes gilt
solange fort, bis es durch landesrechtliche Regelungen abgelöst wird. In nahezu
allen Bundesländern werden derzeit Nachfolgegesetze für das Heimgesetz des
Bundes vorbereitet bzw. sind, wie in Bayern und Baden-Württemberg, bereits in
Kraft. Einige der neuen Landesgesetze befassen sich auch mit der Problematik
der Fortgeltungsklausel, in Sachsen-Anhalt ist - soweit bekannt - noch kein
Entwurf für ein Landesheimgesetz dem Landtag zugeleitet worden.
Semmelhaack
(Pressesprecher)
Impressum:
Oberverwaltungsgericht des Landes
Sachsen-Anhalt
Pressestelle
Breiter Weg 203 - 206
39104 Magdeburg
Tel: (0391) 606-7075
Fax: (0391) 606-7029
Mail:
pressestelle@ovg-md.justiz.sachsen-anhalt.de
Impressum:Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-AnhaltPressestelleBreiter Weg 203 - 20639104 MagdeburgTel: 0391 606-7089Fax: 0391 606-7029Mail: presse.ovg@justiz.sachsen-anhalt.deWeb: www.ovg.sachsen-anhalt.de