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Pressemitteilungen des Oberverwaltungsgerichts

(OVG LSA) Entscheidungen des
Verwaltungsgerichts Magdeburg in Bezug auf Tongrube Vehlitz bestätigt

18.08.2008, Magdeburg – 12

  • Oberverwaltungsgericht

 

 

 

 

 

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung

Nr.: 012/08

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Oberverwaltungsgericht des Landes

Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 012/08

 

 

 

Magdeburg, den 18. August 2008

 

 

 

(OVG LSA) Entscheidungen des

Verwaltungsgerichts Magdeburg in Bezug auf Tongrube Vehlitz bestätigt

 

 

 

Das Verwaltungsgericht Magdeburg hatte

mit Beschlüssen vom 9. April 2008 und 30. Mai 2008 die aufschiebende Wirkung

von Klagen des Betreibers der Tongrube Vehlitz gegen die Änderung des

Sonderbetriebsplanes zur Verfüllung der Grube mit Abfällen bzw. gegen eine

Anordnung zur Einschränkung der Verfüllung der Grube mit Abfällen

wiederhergestellt. Die gegen die Beschlüsse des Verwaltungsgerichts eingelegten

Beschwerden des Landesamtes für Geologie und Bergwesen hat das

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt mit Beschlüssen vom heutigen

Tage zurückgewiesen. Zur Begründung hat das Oberverwaltungsgericht jeweils

ausgeführt, dass die Änderung des Sonderbetriebsplanes bzw. die Anordnung zur

Einschränkung der Abfallverfüllung nur unter Beachtung einer speziellen

bergrechtlichen Ermächtigungsgrundlage hätte erlassen werden dürfen. Ob die von

der Behörde nicht geprüften Voraussetzungen dieser Vorschrift jeweils

vorliegen, begegnet nach derzeitiger Einschätzung des Oberverwaltungsgerichts

überwiegenden Zweifeln (Aktenzeichen des Oberverwaltungsgerichts 2 M 103/08 und

2 M 143/08).

 

 

 

 

 

Semmelhaack

 

(Pressesprecher)

 

 

 

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Sachsen-Anhalt

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