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(OVG LSA) Beschluss im Verfahren
des BUND gegen die Wasser- und Schifffahrtsdirektion wegen
wasserstraßenrechtlicher Maßnahmen an der Elbe
10.09.2008, Magdeburg – 13
- Oberverwaltungsgericht
Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung
Nr.: 013/08
Oberverwaltungsgericht des Landes
Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 013/08
Magdeburg, den 10. September 2008
(OVG LSA) Beschluss im Verfahren
des BUND gegen die Wasser- und Schifffahrtsdirektion wegen
wasserstraßenrechtlicher Maßnahmen an der Elbe
Das Oberverwaltungsgericht des Landes
Sachsen-Anhalt hat mit Beschluss vom 9. September 2008 der Wasser- und
Schifffahrtsdirektion Ost aufgegeben, bis zu einer eigentlichen Entscheidung
über die Beschwerde des BUND gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts
Dessau-Roßlau vom 4. September 2008 (Aktenzeichen des Verwaltungsgerichts: 1 B
178/08 DE) sicherzustellen, dass die Bauarbeiten an Buhnen sowie die
Aufschüttung von Deckwerk an der Elbe - vorläufig - eingestellt werden. Das Oberverwaltungsgericht
weist ausdrücklich darauf hin, dass es sich noch nicht um die eigentliche
Beschwerdeentscheidung handelt, sondern dieser Beschluss nur verhindern soll,
dass während des laufenden gerichtlichen Beschwerdeverfahrens ¿vollendete
Tatsachen¿ geschaffen werden. Zu den zwischen den Beteiligten streitigen
rechtlichen und tatsächlichen Fragen hat sich das Oberverwaltungsgericht noch
nicht geäußert. Auch vor dem Hintergrund, dass der BUND noch bis Anfang Oktober
2008 Gelegenheit hat, seine Beschwerde gegen den Beschluss des
Verwaltungsgerichts Dessau-Roßlau abschließend zu begründen, kann ein genauer
Termin für die eigentliche Beschwerdeentscheidung des Oberverwaltungsgericht
derzeit noch nicht benannt werden (Aktenzeichen des OVG: 2 M 195/08).
Semmelhaack
(Pressesprecher)
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