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(OVG LSA) Beschluss im Verfahren
des BUND gegen die Wasser- und Schifffahrtsdirektion wegen
wasserstraßenrechtlicher Maßnahmen an der Elbe

10.09.2008, Magdeburg – 13

  • Oberverwaltungsgericht

 

 

 

 

 

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung

Nr.: 013/08

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Oberverwaltungsgericht des Landes

Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 013/08

 

 

 

Magdeburg, den 10. September 2008

 

 

 

(OVG LSA) Beschluss im Verfahren

des BUND gegen die Wasser- und Schifffahrtsdirektion wegen

wasserstraßenrechtlicher Maßnahmen an der Elbe

 

 

 

Das Oberverwaltungsgericht des Landes

Sachsen-Anhalt hat mit Beschluss vom 9. September 2008 der Wasser- und

Schifffahrtsdirektion Ost aufgegeben, bis zu einer eigentlichen Entscheidung

über die Beschwerde des BUND gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts

Dessau-Roßlau vom 4. September 2008 (Aktenzeichen des Verwaltungsgerichts: 1 B

178/08 DE) sicherzustellen, dass die Bauarbeiten an Buhnen sowie die

Aufschüttung von Deckwerk an der Elbe - vorläufig - eingestellt werden. Das Oberverwaltungsgericht

weist ausdrücklich darauf hin, dass es sich noch nicht um die eigentliche

Beschwerdeentscheidung handelt, sondern dieser Beschluss nur verhindern soll,

dass während des laufenden gerichtlichen Beschwerdeverfahrens ¿vollendete

Tatsachen¿ geschaffen werden. Zu den zwischen den Beteiligten streitigen

rechtlichen und tatsächlichen Fragen hat sich das Oberverwaltungsgericht noch

nicht geäußert. Auch vor dem Hintergrund, dass der BUND noch bis Anfang Oktober

2008 Gelegenheit hat, seine Beschwerde gegen den Beschluss des

Verwaltungsgerichts Dessau-Roßlau abschließend zu begründen, kann ein genauer

Termin für die eigentliche Beschwerdeentscheidung des Oberverwaltungsgericht

derzeit noch nicht benannt werden (Aktenzeichen des OVG: 2 M 195/08).

 

 

 

Semmelhaack

 

(Pressesprecher)

 

 

 

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Sachsen-Anhalt

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