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(OVG LSA) Beschwerde des BUND in
einem Verfahren wegen wasserstraßenrechtlicher Maßnahmen an der Elbe
zurückgewiesen
28.10.2008, Magdeburg – 15
- Oberverwaltungsgericht
Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung
Nr.: 015/08
Oberverwaltungsgericht des Landes
Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 015/08
Magdeburg, den 28. Oktober 2008
(OVG LSA) Beschwerde des BUND in
einem Verfahren wegen wasserstraßenrechtlicher Maßnahmen an der Elbe
zurückgewiesen
Das Oberverwaltungsgericht des Landes
Sachsen-Anhalt hat mit Beschluss vom 28. Oktober 2008 im Nachgang zu einem sog.
Schiebebeschluss vom 9. September 2008 (siehe Pressemitteilung des OVG LSA Nr.
013/08) die Beschwerde des BUND gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts
Dessau-Roßlau vom 4. September 2008 zurückgewiesen. Das Verwaltungsgericht
hatte in dem Beschluss den Antrag des BUND auf Erlass einer einstweiligen
Anordnung mit dem Ziel, der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Magdeburg die
Durchführung von Bauarbeiten zur Befestigung des Uferbereiches der Elbe
vorläufig zu untersagen, abgelehnt. Die hiergegen gerichtete Beschwerde des
BUND blieb ohne Erfolg. Das Oberverwaltungsgericht hat zur Begründung des
Beschlusses ausgeführt, dass bei Unterhaltungsmaßnahmen an Schifffahrtsanlagen
oder wasserbaulichen Anlagen die Wasser- und Schifffahrtsbehörden des Bundes
naturschutzrechtliche Belange in eigener Zuständigkeit zu berücksichtigen
haben. Die Behörden sind dabei zwar materiell umfassend an fachfremde Vorschriften
des Naturschutzrechtes einschließlich des Landesrechtes gebunden. Sie müssen
aber weder eine naturschutzrechtliche Genehmigung der zuständigen
Landesbehörden einholen noch sind sie an die Beteiligungsrechte von Vereinen in
den naturschutzrechtlichen Fachgesetzen gebunden (Aktenzeichen 2 M 195/08).
Niels Semmelhaack
(Pressesprecher)
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