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Pressemitteilungen des Oberverwaltungsgerichts

(OVG LSA) Beschwerde des BUND in
einem Verfahren wegen wasserstraßenrechtlicher Maßnahmen an der Elbe
zurückgewiesen

28.10.2008, Magdeburg – 15

  • Oberverwaltungsgericht

 

 

 

 

 

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung

Nr.: 015/08

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Oberverwaltungsgericht des Landes

Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 015/08

 

 

 

Magdeburg, den 28. Oktober 2008

 

 

 

(OVG LSA) Beschwerde des BUND in

einem Verfahren wegen wasserstraßenrechtlicher Maßnahmen an der Elbe

zurückgewiesen

 

 

 

Das Oberverwaltungsgericht des Landes

Sachsen-Anhalt hat mit Beschluss vom 28. Oktober 2008 im Nachgang zu einem sog.

Schiebebeschluss vom 9. September 2008 (siehe Pressemitteilung des OVG LSA Nr.

013/08) die Beschwerde des BUND gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts

Dessau-Roßlau vom 4. September 2008 zurückgewiesen. Das Verwaltungsgericht

hatte in dem Beschluss den Antrag des BUND auf Erlass einer einstweiligen

Anordnung mit dem Ziel, der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Magdeburg die

Durchführung von Bauarbeiten zur Befestigung des Uferbereiches der Elbe

vorläufig zu untersagen, abgelehnt. Die hiergegen gerichtete Beschwerde des

BUND blieb ohne Erfolg. Das Oberverwaltungsgericht hat zur Begründung des

Beschlusses ausgeführt, dass bei Unterhaltungsmaßnahmen an Schifffahrtsanlagen

oder wasserbaulichen Anlagen die Wasser- und Schifffahrtsbehörden des Bundes

naturschutzrechtliche Belange in eigener Zuständigkeit zu berücksichtigen

haben. Die Behörden sind dabei zwar materiell umfassend an fachfremde Vorschriften

des Naturschutzrechtes einschließlich des Landesrechtes gebunden. Sie müssen

aber weder eine naturschutzrechtliche Genehmigung der zuständigen

Landesbehörden einholen noch sind sie an die Beteiligungsrechte von Vereinen in

den naturschutzrechtlichen Fachgesetzen gebunden (Aktenzeichen 2 M 195/08).

 

 

 

Niels Semmelhaack

 

(Pressesprecher)

 

 

 

 

 

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