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Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt
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Pressemitteilungen des Oberverwaltungsgerichts

(OVG LSA) Oberverwaltungsgericht
des Landes Sachsen-Anhalt zum Umfang der Besuchs- und Informationsrechte des
Ausschusses für Angelegenheiten der psychiatrischen Krankenversorgung

28.04.2009, Magdeburg – 3

  • Oberverwaltungsgericht

 

 

 

 

 

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung

Nr.: 003/09

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Oberverwaltungsgericht des Landes

Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 003/09

 

 

 

Magdeburg, den 28. April 2009

 

 

 

(OVG LSA) Oberverwaltungsgericht

des Landes Sachsen-Anhalt zum Umfang der Besuchs- und Informationsrechte des

Ausschusses für Angelegenheiten der psychiatrischen Krankenversorgung

 

 

 

Das Oberverwaltungsgericht des Landes

Sachsen-Anhalt hat mit Beschluss vom 17. April 2009 eine Entscheidung des

Verwaltungsgerichts Halle vom 3. April 2008 zum Umfang der Besuchsrechte der

vom Ausschuss für Angelegenheiten der psychiatrischen Krankenversorgung des

Landes Sachsen-Anhalt gebildeten Besuchskommissionen bestätigt. Die

Antragstellerin, welche Trägerin eines Alten- und Pflegeheimes ist, hatte beim

Verwaltungsgericht Halle beantragt, dass bis zu einer Entscheidung in dem noch

beim Verwaltungsgericht Halle anhängigen Klageverfahren es dem Ausschuss bzw.

dem vom Ausschuss gebildeten Besuchskommissionen zum einen untersagt wird, die

Alten- und Pflegeeinrichtung der Antragstellerin zu besuchen und zum anderen eine

Stellungnahme hinsichtlich eines bereits im Jahr 2007 durchgeführten Besuches in

einem Bericht an den Landtag zu veröffentlichen. Das Verwaltungsgericht hatte

diesem Antrag stattgegeben. Hiergegen hatte der Ausschuss Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht

erhoben, welche zurückgewiesen wurde. Das Oberverwaltungsgericht hat sich im

Wesentlichen der Begründung des Verwaltungsgerichts Halle angeschlossen und

ausgeführt, dass sich das Besuchsrecht der Besuchskommissionen nur auf solche Einrichtungen

erstreckt, die (unmittelbar) der psychiatrischen Krankenversorgung dienen. Hierzu

zählen Alten- und Pflegeheime in aller Regel nicht (Aktenzeichen des

Verwaltungsgerichts Halle: 1 B 31/08 HAL, Aktenzeichen des

Oberverwaltungsgerichts: 3 M 433/08)

 

 

 

 

 

Zum Hintergrund: Die Entscheidung ist

für eine Vielzahl von Alten- und Pflegeheimen im Land Sachsen-Anhalt von

Bedeutung. Im dem Rechtsstreit war die Frage aufgeworfen worden, ob ¿normale¿

Alten- und Pflegeheime neben der Überwachung durch die Heimaufsicht und den

Medizinischen Dienst der Krankenkassen noch einer weiteren Kontrolle durch die

Besuchskommissionen des Ausschusses für Angelegenheiten der psychiatrischen

Krankenversorgung unterliegen. Dies haben die Gerichte verneint. Eine

Darstellung der Aufgaben des Ausschusses für Angelegenheiten der psychiatrischen

Krankenversorgung und dessen Zusammensetzung sowie Berichte über die bisherige Tätigkeit

sind im Internet unter www.psychiatrieausschuss.sachsen-anhalt.de

veröffentlicht.

 

 

 

Semmelhaack

 

(Pressesprecher)

 

 

 

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