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Pressemitteilungen des Oberverwaltungsgerichts
(OVG LSA) Oberverwaltungsgericht
des Landes Sachsen-Anhalt zum Umfang der Besuchs- und Informationsrechte des
Ausschusses für Angelegenheiten der psychiatrischen Krankenversorgung
28.04.2009, Magdeburg – 3
- Oberverwaltungsgericht
Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung
Nr.: 003/09
Oberverwaltungsgericht des Landes
Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 003/09
Magdeburg, den 28. April 2009
(OVG LSA) Oberverwaltungsgericht
des Landes Sachsen-Anhalt zum Umfang der Besuchs- und Informationsrechte des
Ausschusses für Angelegenheiten der psychiatrischen Krankenversorgung
Das Oberverwaltungsgericht des Landes
Sachsen-Anhalt hat mit Beschluss vom 17. April 2009 eine Entscheidung des
Verwaltungsgerichts Halle vom 3. April 2008 zum Umfang der Besuchsrechte der
vom Ausschuss für Angelegenheiten der psychiatrischen Krankenversorgung des
Landes Sachsen-Anhalt gebildeten Besuchskommissionen bestätigt. Die
Antragstellerin, welche Trägerin eines Alten- und Pflegeheimes ist, hatte beim
Verwaltungsgericht Halle beantragt, dass bis zu einer Entscheidung in dem noch
beim Verwaltungsgericht Halle anhängigen Klageverfahren es dem Ausschuss bzw.
dem vom Ausschuss gebildeten Besuchskommissionen zum einen untersagt wird, die
Alten- und Pflegeeinrichtung der Antragstellerin zu besuchen und zum anderen eine
Stellungnahme hinsichtlich eines bereits im Jahr 2007 durchgeführten Besuches in
einem Bericht an den Landtag zu veröffentlichen. Das Verwaltungsgericht hatte
diesem Antrag stattgegeben. Hiergegen hatte der Ausschuss Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht
erhoben, welche zurückgewiesen wurde. Das Oberverwaltungsgericht hat sich im
Wesentlichen der Begründung des Verwaltungsgerichts Halle angeschlossen und
ausgeführt, dass sich das Besuchsrecht der Besuchskommissionen nur auf solche Einrichtungen
erstreckt, die (unmittelbar) der psychiatrischen Krankenversorgung dienen. Hierzu
zählen Alten- und Pflegeheime in aller Regel nicht (Aktenzeichen des
Verwaltungsgerichts Halle: 1 B 31/08 HAL, Aktenzeichen des
Oberverwaltungsgerichts: 3 M 433/08)
Zum Hintergrund: Die Entscheidung ist
für eine Vielzahl von Alten- und Pflegeheimen im Land Sachsen-Anhalt von
Bedeutung. Im dem Rechtsstreit war die Frage aufgeworfen worden, ob ¿normale¿
Alten- und Pflegeheime neben der Überwachung durch die Heimaufsicht und den
Medizinischen Dienst der Krankenkassen noch einer weiteren Kontrolle durch die
Besuchskommissionen des Ausschusses für Angelegenheiten der psychiatrischen
Krankenversorgung unterliegen. Dies haben die Gerichte verneint. Eine
Darstellung der Aufgaben des Ausschusses für Angelegenheiten der psychiatrischen
Krankenversorgung und dessen Zusammensetzung sowie Berichte über die bisherige Tätigkeit
sind im Internet unter www.psychiatrieausschuss.sachsen-anhalt.de
veröffentlicht.
Semmelhaack
(Pressesprecher)
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