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(OVG LSA) Besitz von verbotener
Kinderpornografie: 
Disziplinarsenat entfernt Finanzbeamten aus dem Dienst

02.09.2009, Magdeburg – 5

  • Oberverwaltungsgericht

 

 

 

 

 

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung

Nr.: 005/09

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Oberverwaltungsgericht des Landes

Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 005/09

 

 

 

Magdeburg, den 1. September 2009

 

 

 

(OVG LSA) Besitz von verbotener

Kinderpornografie: 

Disziplinarsenat entfernt Finanzbeamten aus dem Dienst

 

 

 

 

 

Der Disziplinarsenat des

Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt hat mit Urteil vom 20. August

2009 gegen einen Finanzbeamten die Entfernung aus dem Dienst ausgesprochen. Der

Beamte hatte auf einem in seiner Privatwohnung befindlichen PC sowie auf mehreren

CD-ROMs Bilddateien mit eindeutig kinderpornografischem Inhalt in seinem

Besitz. Nach bundesweiten Ermittlungen im Rahmen der ¿Operation Pecunia¿ waren

diese Dateien bei einer Durchsuchung sichergestellt worden.

 

In seiner Urteilsbegründung hat

das Oberverwaltungsgericht ausgeführt: Ein Beamter, der sich in den Besitz

menschenverachtender und erniedrigender Bilder setze, zeige, dass er nicht über

den gebotenen Mindestrespekt vor der menschlichen Integrität verfüge. Das

Sich-Verschaffen kinderpornografischer Darstellungen stoße bei der Bevölkerung

auf keinerlei Verständnis, weil bekannt sei, dass wehrlose Kinder durch das

Handeln skrupelloser Geschäftemacher lebenslangen psychischen und körperlichen

Schäden ausgesetzt seien. Der Beamte habe mit seinem Verhalten erhebliche Persönlichkeitsmängel

mit der Folge einer nachhaltigen Ansehensschädigung bewiesen und das Vertrauen,

das der Dienstherr und die Öffentlichkeit in seine Selbstbeherrschung,

Zuverlässigkeit und moralische Integrität setzten, von Grund auf erschüttert

oder gar zerstört. Ein derartiges Fehlverhalten rechtfertige nur die Entfernung

aus dem Dienst.

 

 

 

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