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(OVG LSA) Besitz von verbotener
Kinderpornografie:
Disziplinarsenat entfernt Finanzbeamten aus dem Dienst
02.09.2009, Magdeburg – 5
- Oberverwaltungsgericht
Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung
Nr.: 005/09
Oberverwaltungsgericht des Landes
Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 005/09
Magdeburg, den 1. September 2009
(OVG LSA) Besitz von verbotener
Kinderpornografie:
Disziplinarsenat entfernt Finanzbeamten aus dem Dienst
Der Disziplinarsenat des
Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt hat mit Urteil vom 20. August
2009 gegen einen Finanzbeamten die Entfernung aus dem Dienst ausgesprochen. Der
Beamte hatte auf einem in seiner Privatwohnung befindlichen PC sowie auf mehreren
CD-ROMs Bilddateien mit eindeutig kinderpornografischem Inhalt in seinem
Besitz. Nach bundesweiten Ermittlungen im Rahmen der ¿Operation Pecunia¿ waren
diese Dateien bei einer Durchsuchung sichergestellt worden.
In seiner Urteilsbegründung hat
das Oberverwaltungsgericht ausgeführt: Ein Beamter, der sich in den Besitz
menschenverachtender und erniedrigender Bilder setze, zeige, dass er nicht über
den gebotenen Mindestrespekt vor der menschlichen Integrität verfüge. Das
Sich-Verschaffen kinderpornografischer Darstellungen stoße bei der Bevölkerung
auf keinerlei Verständnis, weil bekannt sei, dass wehrlose Kinder durch das
Handeln skrupelloser Geschäftemacher lebenslangen psychischen und körperlichen
Schäden ausgesetzt seien. Der Beamte habe mit seinem Verhalten erhebliche Persönlichkeitsmängel
mit der Folge einer nachhaltigen Ansehensschädigung bewiesen und das Vertrauen,
das der Dienstherr und die Öffentlichkeit in seine Selbstbeherrschung,
Zuverlässigkeit und moralische Integrität setzten, von Grund auf erschüttert
oder gar zerstört. Ein derartiges Fehlverhalten rechtfertige nur die Entfernung
aus dem Dienst.
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