Kontakt
Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt
Pressesprecherin:
VPräs'inOVG Claudia Schmidt
Telefon: +49 391 6067089
Fax: +49 391 6067029
E-Mail: presse.ovg(at)justiz.sachsen-anhalt.de
Pressemitteilungen des Oberverwaltungsgerichts
Adresse des Oberverwaltungsgerichts
Pressemitteilungen des Oberverwaltungsgerichts
(OVG LSA) Entscheidung des
Oberverwaltungsgerichts in Sachen "Blue White Street Elite"
23.09.2009, Magdeburg – 7
- Oberverwaltungsgericht
Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung
Nr.: 007/09
Oberverwaltungsgericht des Landes
Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 007/09
Magdeburg, den 23. September 2009
(OVG LSA) Entscheidung des
Oberverwaltungsgerichts in Sachen "Blue White Street Elite"
Das Oberverwaltungsgericht des Landes
Sachsen-Anhalt hat mit Urteil vom 23. September 2009 in dem Verbotsverfahren,
welches die Gruppierung ¿Blue White Street Elite¿, einem Zusammenschluss von
zum Teil gewalttätigen Hooligans betroffen hat, die Klage abgewiesen
(Aktenzeichen 3 K 436/08). Das Oberverwaltungsgericht hat nach dem Inhalt der
Akten und dem Ergebnis der Vernehmung von mehreren Zeugen im Termin der
mündlichen Verhandlung nicht feststellen können, dass es sich bei der
Gruppierung um eine Vereinigung im Sinne von Artikel 9 Absatz 1 Grundgesetz
handelt, weil es an konkreten Anhaltspunkte dafür fehlte, dass sich die
Mitglieder der Gruppierung einem gemeinschaftlichen Willen unterworfen haben.
Vielmehr handelt es sich um einen losen Zusammenschluss von Personen, von denen
einige zum Teil schwerwiegende Straftaten im Bereich der Gewaltdelikte begangen
haben. Keine Anhaltspunkte waren jedoch dafür erkennbar, dass Angehörige der
Gruppierung, die an den gewalttätigen Aktionen nicht teilgenommen haben,
deshalb mit Sanktionen der anderen als Gruppe zu rechnen hatten. Da nur Vereinigungen
im Sinne des Artikel 9 Abs. 1 Grundgesetz geltend machen können, dass sie durch
eine rechtswidrige Verbotsverfügung in ihren Rechten verletzt werden, war die
Klage unabhängig von der Frage der Rechtmäßigkeit der Verbotsverfügung im
Übrigen abzuweisen. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig, gegen die
Nichtzulassung der Revision kann Beschwerde zum Bundesverwaltungsgericht in
Leipzig eingelegt werden. Die vollständigen Urteilsgründe werden in wenigen Wochen
vorliegen. Sollte das Urteil des Oberverwaltungsgerichts rechtskräftig werden,
würde damit auch die Verbotsverfügung des Ministeriums des Innern des Landes
Sachsen-Anhalt vom 1. April 2008 bestandskräftig werden.
Impressum:
Oberverwaltungsgericht des Landes
Sachsen-Anhalt
Pressestelle
Breiter Weg 203 - 206
39104 Magdeburg
Tel: (0391) 606-7075
Fax: (0391) 606-7029
Mail:
pressestelle@ovg-md.justiz.sachsen-anhalt.de
Impressum:Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-AnhaltPressestelleBreiter Weg 203 - 20639104 MagdeburgTel: 0391 606-7089Fax: 0391 606-7029Mail: presse.ovg@justiz.sachsen-anhalt.deWeb: www.ovg.sachsen-anhalt.de