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(OVG LSA) Beschluss des
Oberverwaltungsgerichts zu einer Genehmigung für eine Schweinemastanlage in
Jessen
22.02.2010, Magdeburg – 1
- Oberverwaltungsgericht
Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung
Nr.: 001/10
Oberverwaltungsgericht des Landes
Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 001/10
Magdeburg, den 22. Februar 2010
(OVG LSA) Beschluss des
Oberverwaltungsgerichts zu einer Genehmigung für eine Schweinemastanlage in
Jessen
Das Verwaltungsgericht Halle hatte
mit Beschluss vom 3. November 2009 in einem Verfahren des vorläufigen
Rechtsschutzes einem Antrag der Stadt Jessen teilweise entsprochen und den
Vollzug einer vom Landesverwaltungsamt erteilten Genehmigung für den Betrieb
einer Schweinemastanlage in Jessen mit mehr als 20.000 Tierplätzen vorläufig,
nämlich bis die Zufahrtsstraße zu der Anlage hinreichend ausgebaut ist,
ausgesetzt. Auf die daraufhin erhobene Beschwerde des Landesverwaltungsamtes
und des Anlagenbetreibers hat das Oberverwaltungsgericht des Landes
Sachsen-Anhalt mit Beschluss vom 29. Januar 2010 den Beschluss des
Verwaltungsgerichts aufgehoben und die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes
abgelehnt. Das Oberverwaltungsgericht hat zur Begründung im Wesentlichen
ausgeführt, dass die Zufahrtsstraße zu der Anlage zwar in dem derzeitigen
Ausbauzustand nicht ausreichend sei, um die zu erwartende Verkehrsbelastung
aufzunehmen. Der Betreiber der Anlage habe der Stadt Jessen jedoch ein verbindliches
Erschließungsangebot unterbreitet, nach welchem er selbst auf eigene Kosten den
ausreichenden Ausbau der Zufahrtsstraße durchführen lassen wolle. Dieses
Angebot des Anlagenbetreibers führe dazu, dass die geplante Schweinemastanlage
als ausreichend erschlossen anzusehen sei und damit die vom
Landesverwaltungsamt erteilte Genehmigung vorläufig bis zu einer Entscheidung
über die Klage der Stadt Jessen in der Hauptsache weiter vollzogen werde könne
(Aktenzeichen des Verwaltungsgerichts Halle 2 B 293/09 HAL, Aktenzeichen des
Oberverwaltungsgerichts 2 M 226/09). Die Klage der Stadt Jessen ist unter dem
Aktenzeichen 2 A 281/09 HAL weiter beim Verwaltungsgericht Halle anhängig.
Semmelhaack
(Pressesprecher)
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