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Pressemitteilungen des Oberverwaltungsgerichts

(OVG LSA) Vorläufiger Baustopp
für Straßenbahnneubau in Halle abgelehnt

15.03.2010, Magdeburg – 4

  • Oberverwaltungsgericht

 

 

 

 

 

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung

Nr.: 004/10

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Oberverwaltungsgericht des Landes

Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 004/10

 

 

 

Magdeburg, den 15. März 2010

 

 

 

(OVG LSA) Vorläufiger Baustopp

für Straßenbahnneubau in Halle abgelehnt

 

 

 

Das Oberverwaltungsgericht des Landes

Sachsen-Anhalt hat mit Beschluss vom 3. März 2010 in einem Verfahren des

vorläufigen Rechtsschutzes einen Eilantrag gegen einen

Planfeststellungsbeschluss der Stadt Halle/Saale vom 5. Juni 2009 abgelehnt

(Aktenzeichen: 3 R 284/09). Gegenstand des Planfeststellungsbeschlusses ist ein

Verkehrsbauvorhaben, welches

neben dem Umbau der bestehenden Straßenbahnverbindung zwischen Kanenaer Weg und

Hochweg und dem Neubau einer Straßenbahnverbindung vom Hochweg bis

Büschdorf-Ost auch den Umbau der Delitzscher Straße vom Kanenaer Weg bis zur

Schönnewitzer Straße vorsieht. Ferner ist in Büschdorf-Ost ist eine

Straßenbahnendhaltestelle mit gemeinsamer Bushaltestelle und eine Park-and-Ride-Anlage

vorgesehen. Die Antragsteller sind Eigentümer eines Grundstückes an der

Delitzscher Straße und machten neben formellen Mängeln des Planfeststellungsbeschlusses

auch geltend, dass insbesondere durch die Lage einer neu zu errichtenden

Straßenbahnhaltestelle ihr auch gewerblich genutztes Grundstück nur noch unter

erschwerten Bedingungen für Lastkraftwagen zu erreichen sei. Das

Oberverwaltungsgericht, welches in erster Instanz zuständig ist, hat im

Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes die Bedenken der Antragsteller nicht

geteilt und insbesondere zur Frage der Erreichbarkeit des Grundstückes

ausgeführt, dass gerade auf die Einwendungen der Antragsteller im

Verwaltungsverfahren hin die Lage der Haltestelle so geändert worden sei, dass

eine Zu- und Abfahrt auch mittels eines Sattelzuges möglich ist bzw. bleibt.

Weitergehende Ansprüche hinsichtlich der Grundstückszufahrt könnten die

Antragsteller, auch im Hinblick auf die berechtigten Interessen anderer

Anlieger der Delitzscher Straße, nach derzeitigem Sachstand nicht erfolgreich

geltend machen. Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts im Eilverfahren ist

nicht anfechtbar. Die mündliche Verhandlung im noch anhängigen Klageverfahren

findet am Mittwoch, den 14. April 2010, 10.00 Uhr im Saal 22 des Justizzentrums

Magdeburg, Breiter Weg 203 ¿ 206, statt.

 

 

 

Semmelhaack

 

(Pressesprecher)

 

 

 

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