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(OVG LSA) Vorläufiger Baustopp
für Straßenbahnneubau in Halle abgelehnt
15.03.2010, Magdeburg – 4
- Oberverwaltungsgericht
Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung
Nr.: 004/10
Oberverwaltungsgericht des Landes
Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 004/10
Magdeburg, den 15. März 2010
(OVG LSA) Vorläufiger Baustopp
für Straßenbahnneubau in Halle abgelehnt
Das Oberverwaltungsgericht des Landes
Sachsen-Anhalt hat mit Beschluss vom 3. März 2010 in einem Verfahren des
vorläufigen Rechtsschutzes einen Eilantrag gegen einen
Planfeststellungsbeschluss der Stadt Halle/Saale vom 5. Juni 2009 abgelehnt
(Aktenzeichen: 3 R 284/09). Gegenstand des Planfeststellungsbeschlusses ist ein
Verkehrsbauvorhaben, welches
neben dem Umbau der bestehenden Straßenbahnverbindung zwischen Kanenaer Weg und
Hochweg und dem Neubau einer Straßenbahnverbindung vom Hochweg bis
Büschdorf-Ost auch den Umbau der Delitzscher Straße vom Kanenaer Weg bis zur
Schönnewitzer Straße vorsieht. Ferner ist in Büschdorf-Ost ist eine
Straßenbahnendhaltestelle mit gemeinsamer Bushaltestelle und eine Park-and-Ride-Anlage
vorgesehen. Die Antragsteller sind Eigentümer eines Grundstückes an der
Delitzscher Straße und machten neben formellen Mängeln des Planfeststellungsbeschlusses
auch geltend, dass insbesondere durch die Lage einer neu zu errichtenden
Straßenbahnhaltestelle ihr auch gewerblich genutztes Grundstück nur noch unter
erschwerten Bedingungen für Lastkraftwagen zu erreichen sei. Das
Oberverwaltungsgericht, welches in erster Instanz zuständig ist, hat im
Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes die Bedenken der Antragsteller nicht
geteilt und insbesondere zur Frage der Erreichbarkeit des Grundstückes
ausgeführt, dass gerade auf die Einwendungen der Antragsteller im
Verwaltungsverfahren hin die Lage der Haltestelle so geändert worden sei, dass
eine Zu- und Abfahrt auch mittels eines Sattelzuges möglich ist bzw. bleibt.
Weitergehende Ansprüche hinsichtlich der Grundstückszufahrt könnten die
Antragsteller, auch im Hinblick auf die berechtigten Interessen anderer
Anlieger der Delitzscher Straße, nach derzeitigem Sachstand nicht erfolgreich
geltend machen. Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts im Eilverfahren ist
nicht anfechtbar. Die mündliche Verhandlung im noch anhängigen Klageverfahren
findet am Mittwoch, den 14. April 2010, 10.00 Uhr im Saal 22 des Justizzentrums
Magdeburg, Breiter Weg 203 ¿ 206, statt.
Semmelhaack
(Pressesprecher)
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