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Pressemitteilungen des Oberverwaltungsgerichts

(OVG LSA) Tagung der
Flurbereinigungsgerichte und -behörden der neuen Bundesländer in Magdeburg

04.10.2010, Magdeburg – 10

  • Oberverwaltungsgericht

 

 

 

 

 

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung

Nr.: 010/10

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Oberverwaltungsgericht des Landes

Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 010/10

 

 

 

Magdeburg, den 4. Oktober 2010

 

 

 

(OVG LSA) Tagung der

Flurbereinigungsgerichte und -behörden der neuen Bundesländer in Magdeburg

 

 

 

Auf Einladung des Präsidenten des

Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt, Dr. Michael Benndorf,

treffen sich vom 6. bis 8. Oktober 2010 mehr als 50 Vertreter von

Flurbereinigungsgerichten und ¿ behörden der neuen Bundesländer in Magdeburg. Die

Ministerin der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt, Frau Prof. Dr. Angela Kolb

wird zur Eröffnung der Tagung am 6. Oktober 2010 um 13.00 Uhr im Sitzungssaal 1

des Justizzentrums Magdeburg (Breiter Weg 203 - 206) ein Grußwort halten. Im

Rahmen der Tagung steht neben der Durchführung von Fachgesprächen auch eine

Exkursion in die Magdeburger Börde auf dem Programm, wo das ¿Bodenordnungsverfahren

Atzendorf¿ vorgestellt wird.

 

 

 

Zum Hintergrund: Flurbereinigung

nennt man das Bodenneuordnungsverfahren, welches die Neuordnung des land- und

forstwirtschaftlichen Grundbesitzes zum Ziel hat. Zweck der Flurbereinigung ist

die Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Land- und

Forstwirtschaft sowie die Förderung der allgemeinen Landeskultur und der

Landentwicklung. Um diesen Zweck erfüllen zu können, gibt es verschiedene

Verfahren der Flurbereinigung, mit denen der ländliche Grundbesitz neu geordnet

werden kann. Zuständig für die Durchführung des Verfahrens sind in

Sachsen-Anhalt die Ämter für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten. In

gerichtlichen Streitigkeiten über Fragen der Flurbereinigung entscheidet in

erster Instanz ein Senat des Oberverwaltungsgerichts, welchem neben zwei

Richtern des Oberverwaltungsgerichts auch ein Angehöriger der

Flurbereinigungsbehörde und zwei Inhaber eines landwirtschaftlichen Betriebes

als ehrenamtliche Richter angehören. In zweiter Instanz entscheidet das

Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.

 

 

 

Semmelhaack

 

(Pressesprecher)

 

 

 

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