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(OVG LSA) Tagung der
Flurbereinigungsgerichte und -behörden der neuen Bundesländer in Magdeburg
04.10.2010, Magdeburg – 10
- Oberverwaltungsgericht
Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung
Nr.: 010/10
Oberverwaltungsgericht des Landes
Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 010/10
Magdeburg, den 4. Oktober 2010
(OVG LSA) Tagung der
Flurbereinigungsgerichte und -behörden der neuen Bundesländer in Magdeburg
Auf Einladung des Präsidenten des
Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt, Dr. Michael Benndorf,
treffen sich vom 6. bis 8. Oktober 2010 mehr als 50 Vertreter von
Flurbereinigungsgerichten und ¿ behörden der neuen Bundesländer in Magdeburg. Die
Ministerin der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt, Frau Prof. Dr. Angela Kolb
wird zur Eröffnung der Tagung am 6. Oktober 2010 um 13.00 Uhr im Sitzungssaal 1
des Justizzentrums Magdeburg (Breiter Weg 203 - 206) ein Grußwort halten. Im
Rahmen der Tagung steht neben der Durchführung von Fachgesprächen auch eine
Exkursion in die Magdeburger Börde auf dem Programm, wo das ¿Bodenordnungsverfahren
Atzendorf¿ vorgestellt wird.
Zum Hintergrund: Flurbereinigung
nennt man das Bodenneuordnungsverfahren, welches die Neuordnung des land- und
forstwirtschaftlichen Grundbesitzes zum Ziel hat. Zweck der Flurbereinigung ist
die Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Land- und
Forstwirtschaft sowie die Förderung der allgemeinen Landeskultur und der
Landentwicklung. Um diesen Zweck erfüllen zu können, gibt es verschiedene
Verfahren der Flurbereinigung, mit denen der ländliche Grundbesitz neu geordnet
werden kann. Zuständig für die Durchführung des Verfahrens sind in
Sachsen-Anhalt die Ämter für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten. In
gerichtlichen Streitigkeiten über Fragen der Flurbereinigung entscheidet in
erster Instanz ein Senat des Oberverwaltungsgerichts, welchem neben zwei
Richtern des Oberverwaltungsgerichts auch ein Angehöriger der
Flurbereinigungsbehörde und zwei Inhaber eines landwirtschaftlichen Betriebes
als ehrenamtliche Richter angehören. In zweiter Instanz entscheidet das
Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.
Semmelhaack
(Pressesprecher)
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