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Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt
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Pressemitteilungen des Oberverwaltungsgerichts

(OVG LSA) Zusammenschluss der
Gemeinde Allrode und der Stadt Thale ist vorläufig zu genehmigen

05.11.2010, Magdeburg – 13

  • Oberverwaltungsgericht

 

 

 

 

 

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung

Nr.: 013/10

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Oberverwaltungsgericht des Landes

Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 013/10

 

 

 

Magdeburg, den 5. November 2010

 

 

 

(OVG LSA) Zusammenschluss der

Gemeinde Allrode und der Stadt Thale ist vorläufig zu genehmigen

 

 

 

Das Oberverwaltungsgericht des Landes

Sachsen-Anhalt hat mit zwei Beschlüssen vom 4. November 2010 entschieden, dass

der von der Gemeinde Allrode und der Stadt Thale geschlossene

Gebietsänderungsvertrag, welcher die Eingemeindung der Gemeinde Allrode zur

Stadt Thale vorsieht, durch den Landlkreis Harz vorläufig zu genehmigen ist.

Das Oberverwaltungsgericht hat damit zwei Entscheidungen des

Verwaltungsgerichts Magdeburg in vorläufigen Rechtsschutzverfahren bestätigt. Zur

Begründung hat das Oberverwaltungsgericht ausgeführt, dass das

Verwaltungsgericht zu Recht festgestellt habe, dass der Genehmigung des

Gebietsänderungsvertrages keine Gründe des öffentlichen Wohls entgegen stehen.

Die zwischen der Gemeinde Allrode und der Stadt Thale vereinbarte Gebietsänderung

verstoße nicht gegen die gesetzlichen Ziele der Gemeindegebietsreform

(Aktenzeichen des Oberverwaltungsgerichts: 4 M 216/10 und 4 M 217/10).

 

 

 

Zum Hintergrund: Der Gesetzgeber

beabsichtigt, in der Sitzung des Landtages am 11./12. November 2010 -

abweichend von der Gebietsvereinbarung - die Gemeinde Allrode der Stadt

Oberharz am Brocken zuzuordnen.

 

 

 

Semmelhaack

 

(Pressesprecher)

 

 

 

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Oberverwaltungsgericht des Landes

Sachsen-Anhalt

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