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(OVG LSA) Beschwerde der
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg hinsichtlich der Untersagung von
Nebentätigkeiten des Prof. Dr. Duncker erfolglos

26.11.2010, Magdeburg – 15

  • Oberverwaltungsgericht

 

 

 

 

 

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung

Nr.: 015/10

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Oberverwaltungsgericht des Landes

Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 015/10

 

 

 

Magdeburg, den 26. November 2010

 

 

 

(OVG LSA) Beschwerde der

Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg hinsichtlich der Untersagung von

Nebentätigkeiten des Prof. Dr. Duncker erfolglos

 

 

 

Der 1. Senat des

Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt hat mit Beschluss vom 17.

November 2010 eine Beschwerde der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Halle vom 27. September 2010

zurückgewiesen, mit dem in einem Eilverfahren ein von der Universität an Prof.

Dr. Duncker gerichtetes Verbot der Ausübung von Nebentätigkeiten vorläufig

ausgesetzt wurde. Das Oberverwaltungsgericht hat zur Begründung seiner

Entscheidung ausgeführt, dass zwar entgegen der Auffassung des

Verwaltungsgerichts die bislang von Prof. Dr. Duncker ausgeübte Tätigkeit im

Augen-Laserzentrum Halle GmbH (ALH-GmbH) unter dem Aspekt des

Konkurrenzschutzes der Medizinischen Fakultät bzw. des Universitätsklinikums

generell einen Grund für ein Nebentätigkeitsverbot darstellen kann. Das

Oberverwaltungsgericht hat sich jedoch im Ergebnis der Auffassung des

Verwaltungsgerichts angeschlossen, dass die konkret gegen Prof. Dr. Duncker

ausgesprochene Verbotsverfügung unverhältnismäßig und daher rechtswidrig ist,

da sie auch solche Tätigkeiten betrifft, die keinen Bezug zu seiner Amtsführung

aufweisen (Aktenzeichen des Oberverwaltungsgerichts 1 M 142/10). Der Beschluss

des Oberverwaltungsgerichts ist nicht anfechtbar. Wegen der weiteren

Einzelheiten des Beschlusses des Verwaltungsgerichts wird auf die vom

Verwaltungsgericht Halle am 28. September 2010 veröffentlichte Pressemitteilung

verwiesen.

 

 

 

Semmelhaack

 

(Pressesprecher)

 

 

 

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Sachsen-Anhalt

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