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(OVG LSA) Eilantrag gegen die
Entlassung des Landesbeauftragten für die Unterlagen des
Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR ohne Erfolg

16.02.2011, Magdeburg – 4

  • Oberverwaltungsgericht

 

 

 

 

 

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung

Nr.: 004/11

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Oberverwaltungsgericht des Landes

Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 004/11

 

 

 

Magdeburg, den 16. Februar 2011

 

 

 

(OVG LSA) Eilantrag gegen die

Entlassung des Landesbeauftragten für die Unterlagen des

Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR ohne Erfolg

 

 

 

Der Ministerpräsident des Landes

Sachsen-Anhalt hatte mit Bescheid vom 14. Juni 2010 den ehemaligen Landesbeauftragten

für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR aus dem

Beamtenverhältnis entlassen und die sofortige Vollziehung der Entlassung

angeordnet. Zur Begründung des Entlassungsbescheides hatte der

Ministerpräsident ausgeführt, dass der Landesbeauftragte seine Dienstpflichten

verletzt habe, weil sich dieser entgegen seiner gesetzlichen Verpflichtung in

mehreren, auch öffentlichen Erklärungen im März und April 2010 geweigert hatte,

das Amt bis zur Berufung eines Nachfolgers weiter zu führen. Ein gegen die

Entlassung gerichteter Eilantrag blieb sowohl vor dem Verwaltungsgericht

Magdeburg als auch vor dem Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt

erfolglos. Die Gerichte hatten Erklärungen des Landesbeauftragten nach dem 14.

Juni 2010, dass er das Amt doch weiter ausüben wolle, als Schutzerklärungen

gewertet, um die Folgen der Entlassung aus dem Beamtenverhältnis, insbesondere

den Verlust von Dienst- und Versorgungsbezügen zu verhindern (Beschluss des

Verwaltungsgerichts Magdeburg vom 10. Januar 2011, Aktenzeichen 5 B 186/10 MD;

Beschluss des Oberverwaltungsgerichts vom 16. Februar 2011, Aktenzeichen 1 M

9/11).

 

 

 

Beim Oberverwaltungsgericht des

Landes Sachsen-Anhalt ist noch ein Beschwerdeverfahren anhängig, welches die

Neubesetzung des Amtes des Landesbeauftragten für die Unterlagen der

Staatssicherheit zum Gegenstand hat. In diesem Verfahren wird voraussichtlich

bis Ende Februar 2011 eine Entscheidung ergehen.

 

 

 

Semmelhaack

 

(Pressesprecher)

 

 

 

 

 

 

 

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