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Pressemitteilungen des Oberverwaltungsgerichts

(OVG LSA) Stadt Naumburg darf
Wochenmarkt weiter selbst betreiben

25.02.2011, Magdeburg – 5

  • Oberverwaltungsgericht

 

 

 

 

 

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung

Nr.: 005/11

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Oberverwaltungsgericht des Landes

Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 005/11

 

 

 

Magdeburg, den 25. Februar 2011

 

 

 

(OVG LSA) Stadt Naumburg darf

Wochenmarkt weiter selbst betreiben

 

 

 

Das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt hat

mit Urteil vom 17. Februar 2011 die Klage eines privaten

Wochenmarktveranstalters abgewiesen, mit der er die sogenannte Festsetzung (Zulassung)

eines Wochenmarktes auf dem Naumburger Marktplatz jeweils montags, mittwochs

und samstags zu seinen Gunsten erreichen wollte. An diesen Wochentagen

veranstaltet bereits die Stadt Naumburg dort seit vielen Jahren einen Wochenmarkt.

 

 

 

 

Bereits 1995 hatte der private Veranstalter bei der Stadt

Naumburg die Festsetzung beantragt. Die Stadt lehnte dies 1996 ab, weil sie den

Marktplatz nicht zur Verfügung stellen wollte. Das Verwaltungsgericht Halle

verpflichtete die Stadt Naumburg 1999 in einem rechtskräftigen Urteil, über den

Antrag neu zu entscheiden, weil sie keine Auswahlentscheidung zwischen ihr und

dem privaten Konkurrenten getroffen hatte. Im Jahr 2000 lehnte die Stadt erneut

die Festsetzung ab mit der Begründung, der Antrag des privaten Veranstalters

kollidiere mit dem eigenen Veranstaltungsinteresse. Die Auswahl sei zu ihren

Gunsten zu treffen, insbesondere weil sie den Markt mindestens seit Anfang des

20. Jahrhunderts selbst betreibe. Auf eine erneute Klage wurde die Stadt in

einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2005 wiederum zur

Neubescheidung des Antrages des Marktveranstalters verpflichtet. Beanstandet

wurde, dass die Stadt Naumburg bei der Auswahlentscheidung nicht geprüft hatte,

ob der private Veranstalter den Markt besser und wirtschaftlicher betreiben

könne als sie selbst. Nachdem der private Veranstalter ein eigenes Marktkonzept

vorgelegt hatte, lehnte die Stadt Naumburg die Festsetzung zu dessen Gunsten im

Jahr 2006 ein weiteres Mal ab. In der Entscheidung legte die Stadt die Gründe

dar, weshalb aus ihrer Sicht ihr eigenes Konzept in vielen Punkten gleich gut,

in einzelnen Punkten sogar besser sei als das des privaten Veranstalters. Auf

dessen erneute Klage verpflichtete das Verwaltungsgericht Halle mit Urteil vom

18. Juni 2009 die Stadt Naumburg dazu, den Wochenmarkt zu Gunsten des privaten

Veranstalters festzusetzen. Auf die Berufung der Stadt Naumburg hat das Oberverwaltungsgericht

das Urteil des Verwaltungsgerichts Halle geändert und die Klage nunmehr

abgewiesen. Zur Begründung hat das Oberverwaltungsgericht ausgeführt, dass der

von der Stadt zuletzt vorgenommene Qualitätsvergleich keine beachtlichen

Beurteilungsfehler aufweise und die jetzt getroffene Auswahlentscheidung

insgesamt nicht zu beanstanden sei. Die Stadt habe einen verwaltungsgerichtlich

nur eingeschränkt überprüfbaren Beurteilungsspielraum, was die Güte der

angebotenen Leistungen betreffe. Bei der Auswahlentscheidung habe die Stadt der

historisch gewachsenen Tradition ein erhebliches Gewicht beimessen dürfen

(Aktenzeichen des Verwaltungsgerichts Halle 1 A 123/07 HAL, Aktenzeichen des

OVG 2 L 126/09). Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts ist nicht

rechtskräftig. Gegen das Urteil kann das Rechtsmittel der Beschwerde gegen die

Nichtzulassung der Revision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eingelegt

werden.

 

 

 

Semmelhaack

 

(Pressesprecher)

 

 

 

 

 

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