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(OVG LSA) Beschwerde der Stadt
Dessau-Roßlau vor dem Oberverwaltungsgericht erfolgreich: NPD-Bundesparteitag
in der Anhalt-Arena wird nicht zugelassen
10.10.2011, Magdeburg – 10
- Oberverwaltungsgericht
Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.:
010/11
Oberverwaltungsgericht des Landes
Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 010/11
Magdeburg, den 10. Oktober 2011
(OVG LSA) Beschwerde der Stadt
Dessau-Roßlau vor dem Oberverwaltungsgericht erfolgreich: NPD-Bundesparteitag
in der Anhalt-Arena wird nicht zugelassen
Das Oberverwaltungsgericht
des Landes Sachsen-Anhalt hat mit Beschluss vom heutigen Tage (Az: 4 M 179/11)
den von der NPD im Wege der einstweiligen Anordnung geltend gemachten Anspruch
auf Überlassung der ¿Anhalt-Arena¿ Dessau für die Durchführung ihres
Bundesparteitages am 15. und 16. Oktober 2011 zurückgewiesen.
Das Oberverwaltungsgericht
gab damit einer Beschwerde der Stadt Dessau-Roßlau gegen eine gegenteilige
Entscheidung des Verwaltungsgerichts Halle vom 27. September 2011 statt.
Zur Begründung hat das
Oberverwaltungsgericht im Wesentlichen ausgeführt, dass die Sportstättensatzung
der Stadt Dessau-Roßlau eine Überlassung der städtischen Sportstätten zur
Durchführung politischer Veranstaltungen, wie sie die NPD plant, ausschließt.
Nach Auffassung des Gerichts ist diese Zweckbestimmung auch nicht dadurch
erweitert worden, dass die ¿Anhalt-Arena¿ bereits im März 2011 einer anderen
politischen Partei für eine Wahlkampfveranstaltung zur Verfügung gestellt und
einer weiteren politischen Partei im Februar 2011 zur Durchführung einer
solchen Veranstaltung angeboten worden ist. Denn diese - auf besondere Umstände
zurückgehenden - Entscheidungen haben nicht hinreichend den Willen der Stadt
dokumentiert, die Zweckbestimmung der Anhalt-Arena dauerhaft zu ändern.
Die NPD hat auch im Hinblick
auf die geltend gemachte Gleichbehandlung und Chancengleichheit keinen Anspruch
auf Überlassung der Anhalt-Arena, weil die Durchführung eines Bundesparteitages
mit den im Frühjahr durchgeführten bzw. geplanten Wahlkampfveranstaltungen
schon nicht vergleichbar ist.
Schmidt
(Pressesprecherin)
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