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(OVG LSA) Beschwerde der Stadt
Dessau-Roßlau vor dem Oberverwaltungsgericht erfolgreich: NPD-Bundesparteitag
in der Anhalt-Arena wird nicht zugelassen

10.10.2011, Magdeburg – 10

  • Oberverwaltungsgericht

 

 

 

 

 

 

 

 

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.:

010/11

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Oberverwaltungsgericht des Landes

Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 010/11

 

 

 

Magdeburg, den 10. Oktober 2011

 

 

 

(OVG LSA) Beschwerde der Stadt

Dessau-Roßlau vor dem Oberverwaltungsgericht erfolgreich: NPD-Bundesparteitag

in der Anhalt-Arena wird nicht zugelassen

 

 

 

Das Oberverwaltungsgericht

des Landes Sachsen-Anhalt hat mit Beschluss vom heutigen Tage (Az: 4 M 179/11)

den von der NPD im Wege der einstweiligen Anordnung geltend gemachten Anspruch

auf Überlassung der ¿Anhalt-Arena¿ Dessau für die Durchführung ihres

Bundesparteitages am 15. und 16. Oktober 2011 zurückgewiesen.

 

 

 

Das Oberverwaltungsgericht

gab damit einer Beschwerde der Stadt Dessau-Roßlau gegen eine gegenteilige

Entscheidung des Verwaltungsgerichts Halle vom 27. September 2011 statt.

 

 

 

Zur Begründung hat das

Oberverwaltungsgericht im Wesentlichen ausgeführt, dass die Sportstättensatzung

der Stadt Dessau-Roßlau eine Überlassung der städtischen Sportstätten zur

Durchführung politischer Veranstaltungen, wie sie die NPD plant, ausschließt.

Nach Auffassung des Gerichts ist diese Zweckbestimmung auch nicht dadurch

erweitert worden, dass die ¿Anhalt-Arena¿ bereits im März 2011 einer anderen

politischen Partei für eine Wahlkampfveranstaltung zur Verfügung gestellt und

einer weiteren politischen Partei im Februar 2011 zur Durchführung einer

solchen Veranstaltung angeboten worden ist. Denn diese - auf besondere Umstände

zurückgehenden - Entscheidungen haben nicht hinreichend den Willen der Stadt

dokumentiert, die Zweckbestimmung der Anhalt-Arena dauerhaft zu ändern.

 

 

 

Die NPD hat auch im Hinblick

auf die geltend gemachte Gleichbehandlung und Chancengleichheit keinen Anspruch

auf Überlassung der Anhalt-Arena, weil die Durchführung eines Bundesparteitages

mit den im Frühjahr durchgeführten bzw. geplanten Wahlkampfveranstaltungen

schon nicht vergleichbar ist.

 

Schmidt

 

(Pressesprecherin)

 

 

 

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Sachsen-Anhalt

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