Kontakt
Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt
Pressesprecherin:
VPräs'inOVG Claudia Schmidt
Telefon: +49 391 6067089
Fax: +49 391 6067029
E-Mail: presse.ovg(at)justiz.sachsen-anhalt.de
Pressemitteilungen des Oberverwaltungsgerichts
Adresse des Oberverwaltungsgerichts
Pressemitteilungen des Oberverwaltungsgerichts
(OVG LSA) Klage gegen neuen
Rangierbahnhof in Halle/Saale abgewiesen
20.10.2011, Magdeburg – 13
- Oberverwaltungsgericht
Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung
Nr.: 013/11
Oberverwaltungsgericht des Landes
Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 013/11
Magdeburg, den 20. Oktober 2011
(OVG LSA) Klage gegen neuen
Rangierbahnhof in Halle/Saale abgewiesen
Das Oberverwaltungsgericht des Landes
Sachsen-Anhalt hat mit Urteil vom 19. Oktober 2011 eine Klage gegen den
Planfeststellungsbeschluss für die neue Zugbildungsanlage in Halle/Saale vom 5.
Mai 2010 abgewiesen. Diese Zugbildungsanlage, landläufig auch Rangierbahnhof
genannt, soll im Wesentlichen auf dem Gelände des bisherigen Güterbahnhofs
zwischen dem Hauptbahnhof Halle/Saale und der Berliner Brücke entstehen. Der
Kläger, welcher in unmittelbarer Nähe des geplanten Vorhabens in einem
Eigenheim wohnt, hatte geltend gemacht, dass durch die Bauarbeiten und den
Betrieb der neuen Bahnanlage sein Grundstück unzumutbaren Lärmimmissionen und
Erschütterungen ausgesetzt werde. Das Oberverwaltungsgericht, welches in erster
Instanz für die Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss zuständig war, hat
zur Begründung im Wesentlichen ausgeführt, dass der Kläger im gerichtlichen
Verfahren mit seinen Einwendungen gegen den Plan nicht mehr gehört werden
könne, da er innerhalb der sog. Einwendungsfrist, welche nach Auslegung der
Planunterlagen am 2. Juni 2008 bis zum 15. Juli 2008 gelaufen habe, keine
Einwendungen bei der zuständigen Behörde erhoben habe. Nach Ablauf der Frist
erstmals geltend gemachte Einwendungen seien im gerichtlichen Verfahren
grundsätzlich nicht mehr zu prüfen. Der Einwand des Klägers, in der öffentlichen
Bekanntmachung über den Lauf der Einwendungsfrist im Amtsblatt der Stadt Halle/Saale
sei das geplante Vorhaben so ungenau bezeichnet worden, dass er nicht habe
annehmen können, dass es sich um ein Vorhaben unmittelbar vor seinem Haus
handelt und er deshalb innerhalb der Frist keine Einwendungen habe erheben
können, ist nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts nicht zutreffend. Die
von der Behörde in der Bekanntmachung gewählte Bezeichnung ¿Neubau
Zugbildungsanlage Halle/Saale in der Gemarkung Halle/Saale¿ sei als
schlagwortartige Beschreibung des Planvorhabens ausreichend gewesen, um
potentiell betroffene Bürger zu veranlassen, Einsicht in die Planunterlagen zu
nehmen und gegebenenfalls innerhalb der Frist Einwendungen zu erheben. Der
Bürger müsse nicht bereits aus der Bekanntmachung abschließend erkennen können,
in welcher Weise und in welchem Ausmaß er von dem Planvorhaben betroffen ist. Es
müsse ihm lediglich im Sinne eines ¿Anstoßes¿ die Möglichkeit seiner
Betroffenheit so deutlich gemacht werden, dass er zur Einholung weiterer
Informationen veranlasst wird. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Gegen die
Nichtzulassung der Revision im Urteil des Oberverwaltungsgerichts kann
Beschwerde zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eingelegt werden (Oberverwaltungsgericht
des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 19. Oktober 2011, Aktenzeichen 3 K
374/10). Weitere Klagen gegen den neuen Rangierbahnhof in Halle/Saale sind beim
Oberverwaltungsgericht nicht anhängig.
Semmelhaack
(stellvertretender Pressesprecher)
Impressum:
Oberverwaltungsgericht des Landes
Sachsen-Anhalt
Pressestelle
Breiter Weg 203 - 206
39104 Magdeburg
Tel: (0391) 606-7075
Fax: (0391) 606-7029
Mail:
pressestelle@ovg-md.justiz.sachsen-anhalt.de
Impressum:Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-AnhaltPressestelleBreiter Weg 203 - 20639104 MagdeburgTel: 0391 606-7089Fax: 0391 606-7029Mail: presse.ovg@justiz.sachsen-anhalt.deWeb: www.ovg.sachsen-anhalt.de