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Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt
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Pressemitteilungen des Oberverwaltungsgerichts

(OVG LSA) Entlassungsverfahren
gegen den ehemaligen Landesbeauftragten für die Unterlagen des
Staatssicherheitsdienstes rechtskräftig abgeschlossen

09.11.2011, Magdeburg – 15

  • Oberverwaltungsgericht

 

 

 

 

 

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung

Nr.: 015/11

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Oberverwaltungsgericht des Landes

Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 015/11

 

 

 

Magdeburg, den 4. November 2011

 

 

 

(OVG LSA) Entlassungsverfahren

gegen den ehemaligen Landesbeauftragten für die Unterlagen des

Staatssicherheitsdienstes rechtskräftig abgeschlossen

 

 

 

Das Oberverwaltungsgericht des Landes

Sachsen-Anhalt hat mit Beschluss vom 1. November 2011 ein Urteil des

Verwaltungsgerichts Magdeburg bestätigt, mit dem die Klage des ehemaligen

Landesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der

ehemaligen DDR gegen seine Entlassung aus dem Amt zurückgewiesen worden war.

 

 

 

Das Oberverwaltungsgericht hat sich

der Auffassung der Vorinstanz angeschlossen, dass der Kläger seine Pflicht zur

Weiterführung seines Amtes ab dem 15. Juni 2010 verletzt hat, weil er sich

bereits zuvor ernsthaft und endgültig geweigert hat, das Amt des

Landesbeauftragten weiterzuführen. Der Senat ist damit seiner bereits in einem vorausgegangenen

Beschwerdeverfahren (Beschluss vom 16. Februar 2011, Az: 1 M 9/11) aufgezeigten

Rechtsansicht gefolgt. Der Senat hält es - mit dem Verwaltungsgericht - zudem

für nicht glaubhaft, dass der Kläger

seine zunächst ausgesprochene Weigerung, das Amt des Landesbeauftragten

weiterzuführen, zwischenzeitlich aufgegeben hatte.

 

 

 

OVG LSA, Beschluss vom 1.

November 2011 - 1 L 142/11 -

 

VG Magdeburg, Urteil vom

2. August 2011 - 5 A 151/10 MD -

 

 

 

Schmidt

 

(Pressesprecherin)

 

 

 

 

 

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