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Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt
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Pressemitteilungen des Oberverwaltungsgerichts

(OVG LSA) Oberverwaltungsgericht bestätigt NPD-Versammlungsverbot in Insel

08.06.2012, Magdeburg – 8

  • Oberverwaltungsgericht

Das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt hat mit heutigem Beschluss das von der Polizeidirektion ausgesprochene Verbot einer für den 8. Juni 2012 in der Ortschaft Insel angemeldeten Kundgebung unter dem Motto ?Wir für Euch - Jetzt erst recht!? bestätigt und damit die Beschwerde des Veranstalters gegen die zuvor ergangene Entscheidung des Verwaltungsgerichts Magdeburg zurückgewiesen.

 

Zweck und Ziel der vom Antragsteller angemeldeten Versammlung sei es, die in Insel geschaffene pogromartige Lage, die objektiv auf eine Vertreibung der ehemaligen Strafgefangenen gerichtet ist, aufrechtzuerhalten und zu stützen. Das folge aus dem bisherigen Geschehensablauf und der Beteiligung des Antragstellers und Anhängern der rechtsextremen Szene, dem Motto der Versammlung und dem geplanten Auftritt der einer Chemnitzer  NPD-Stadträtin, die sich in Chemnitz für die Vertreibung eines der ehemaligen Strafgefangenen engagiert hatte.

 

Die Stimmungslage im Ortsteil Insel habe sich - so der Senat- im zunehmenden Maße zugespitzt. Es sei davon auszugehen, dass die angemeldete Versammlung in ihrer objektiven Gerichtetheit darauf abziele dass sich diese Situation im Ortsteil Insel zum Nachteil der betroffenen ehemaligen Straftäter weiter zuspitze und eskaliere. Es stehe gegenwärtig zu besorgen, dass mit weiteren Versammlungen und Veranstaltungen der in Rede stehenden Art, wenngleich auch nicht notwendigerweise im Verlauf der Versammlung, so doch im Anschluss hieran und im alltäglichen Zusammenleben, zu Bedrohungen, Nötigungen und womöglich sogar Übergriffen gegenüber den ehemaligen Straftätern komme. D. h. es dürften mit weiteren Veranstaltungen und Kundgebungen zu dem in Rede stehenden Versammlungszweck im Ortsteil Insel eine weiter angeheizte und zudem aggressive Stimmungslage geschaffen werden, welche bei keineswegs unrealistischer Einschätzung die Gefahr einer pogromartigen Verfolgungslage begründet. OVG LSA, Beschl. v. 08.06.2012 - 3 M 292/12 -VG Magdeburg, Beschl. v. 08.06.2012 - 1 B 165/12 MD -

 

 

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