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Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt
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(OVG LSA) Wahl des Landesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes kann heute im Landtag stattfinden

12.07.2012, Magdeburg – 10

  • Oberverwaltungsgericht

Das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt hat mit heutigem Beschluss die Beschwerde eines Mitbewerbers, mit der dieser die heute im Landtag von Sachsen-Anhalt stattfindende Wahl eines Landesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR verhindern wollte, zurückgewiesen und damit eine zuvor ergangene Entscheidung des Verwaltungsgerichts Magdeburg bestätigt.

 

Der Senat hat festgestellt, dass dem Beschwerdeführer bereits ein allgemeines Rechtsschutzbedürfnis für die Durchführung eines vorläufigen Rechtsschutzverfahrens fehle, weil seine Anträge, die letztlich auf eine Verhinderung der heutigen Wahl des Landesbeauftragten gerichtet seien, sich im Hinblick auf seine eigene Bewerbung als widersprüchlich darstellten. Anhaltspunkte dafür, dass die Bewerbung des Beschwerdeführers verfahrensfehlerhaft nicht oder nur unter Zugrundelegung eines unzutreffenden Sachverhalts berücksichtigt werde, gebe es nicht

 

Zudem habe - so der Senat - der Beschwerdeführer auch keinen Anspruch darauf, die Wahl des Landesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes zu dem vorgesehenen Zeitpunkt zu verhindern. Mit der erfolgten Wahl treffe der Landtag eine eigenständige (politische) Entscheidung über die darüber hinausgehende politische Befähigung des Vorgeschlagenen. Die gerichtliche Überprüfbarkeit im Bereich der Besetzung von Wahlämtern durch in besonderer Weise demokratisch legitimierte Gremien im Sinne einer inhaltlichen Überprüfung sei bei Wahlentscheidungen regelmäßig ausgeschlossen.

 

 

OVG LSA, Beschluss vom 12. Juli 2012 - 1 M 71/12 -

VG Magdeburg, Beschluss vom 12. Juli 2012 - 5 B 184/12 -

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