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Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt
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Pressemitteilungen des Oberverwaltungsgerichts
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Pressemitteilungen des Oberverwaltungsgerichts

(OVG LSA) Verbot der geplanten Versammlung vor dem Gefechtsübungszentrum Altmark in Letzlingen am 15. September 2012 außer Vollzug gesetzt; Versammlung darf unter strengen Auflagen stattfinden

14.09.2012, Magdeburg – 12

  • Oberverwaltungsgericht

Das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt hat mit Beschluss vom 13. September 2012 in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes das vom Altmarkkreis Salzwedel verhängte Versammlungsverbot hinsichtlich einer für den 15. September 2012 geplanten Versammlung vor dem Gefechtsübungszentrum Altmark in Letzlingen außer Vollzug gesetzt, weil es die strengen gesetzlichen Voraussetzungen für den Erlass eines Versammlungsverbotes in Bezug auf die unter dem Motto ?Nie wieder Krieg? angemeldete Versammlung als nicht gegeben angesehen hat.

 

Zur Begründung hat der zuständige 3. Senat ausgeführt, dass hinsichtlich dieser Versammlung, welche nicht von den Organisatoren des derzeit in der Nähe von Letzlingen veranstalteten Anitimilitarismus-Camps angemeldet worden ist, vom Altmarkkreis Salzwedel keine hinreichenden Anhaltspunkte dargelegt worden sind, dass voraussichtlich gerade von dieser Versammlung eine unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Sicherheit ausgeht.

 

Das Oberverwaltungsgericht hat aber, um einen ordnungsgemäßen Ablauf der Versammlung zu gewährleisten, dem Veranstalter eine Reihe von Auflagen erteilt. So darf die Kundgebung ausschließlich auf der südlichen Fahrbahnhälfte der Salchauer Chaussee in Letzlingen, 100 m vor dem Beginn der beschilderten Grenze des militärischen Sicherheitsbereichs stattfinden. Die An- und Abreise der Kundgebungsteilnehmer hat über die Salchauer Chaussee zwischen der Ortslage Letzlingen und dem Kundgebungsort zu erfolgen. Ausch ist die Versammlung spätestens um 18.00 Uhr zu beenden. Zudem wurden Auflagen zur Nutzung von Transparenten und Lautsprecherwagen erteilt.

 

Das Oberverwaltungsgericht weist darauf hin, dass sich diese Einzelfallentscheidung nur auf die angemeldete Versammlung bezieht. Im Übrigen, d. h. für alle übrigen geplanten Versammlungen und Kundgebungen anderer Veranstalter, bleibt das vom Altmarkkreis Salzwedel für den Zeitraum vom 10. September bis 17. September 2012 für eine Fläche von ca. 250 Quadratkilometer rund um das Gefechtsübungszentrum Altmark verhängte Versammlungsverbot bestehen.

 

OVG LSA, Beschluss vom 13. September 2012 - 3 M 701/12 -

VG Magdeburg, Beschluss vom 12. September 2012 - 1 B 227/12 -

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