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Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt
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Pressemitteilungen des Oberverwaltungsgerichts

(OVG LSA) Oberverwaltungsgericht bestätigt Verbot für eine geplante Versammlung auf der Heidestraße (K1142) bei Hütten, direkt an der Zufahrt zu den Kasernenliegenschaften der Bundeswehr am 15. September 2012

14.09.2012, Magdeburg – 14

  • Oberverwaltungsgericht

 

Das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt hat mit Beschluss vom 14. September 2012 in einem weiteren Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes das vom Altmarkkreis Salzwedel verhängte Versammlungsverbot hinsichtlich einer für den 15. September 2012 geplanten Versammlung auf der Heidestraße (K1142) bei Hütten, direkt an der Zufahrt zu den Kasernenliegenschaften der Bundeswehr, bestätigt.

 

Das Oberverwaltungsgericht hat sich der Auffassung des Verwaltungsgerichts angeschlossen, dass hinreichende Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der als Versammlungsleiter auftretende Antragsteller gerade zu den Personen gehört, die dem in der Nähe von Letzlingen veranstalteten ?war-starts-here-camp? zuzurechnen sind. Die Internetäußerungen und -aufrufe dieses Veranstalters rechtfertigten die Prognose, dass aufgrund der Zusammensetzung der Kundgebungsteilnehmer und der mit der Kundgebung verfolgten Absichten und Vorhaben mit einem gewalttätigen Verlauf der Versammlung zu rechnen sei. Hierdurch unterscheide sich die Kundgebung von der geplanten Versammlung in der Salchauer Chaussee.

 

OVG LSA, Beschl. v. 14.09.2012 - 3 M 705/12 -

VG Magdeburg, Beschl. v. 14.09.2012 - 1 B 288/12 MD -

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