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(OVG LSA) Oberverwaltungsgericht stärkt Rechte von Beamten gegenüber der Stadt Halle

27.03.2013, Magdeburg – 3

  • Oberverwaltungsgericht

Das Verwaltungsgericht Halle hatte Eilrechtsschutzanträge von leitenden Beamten der Stadt Halle abgelehnt, mit denen sich diese nach Wegfall ihrer Aufgabenbereiche aufgrund umfangreicher Umstrukturierungen gegen eine Umsetzung auf geringer wertige Dienstposten wendeten. Das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt hat den Beschwerden der Antragsteller gegen die erstinstanzliche Entscheidung teilweise stattgegeben.

 

Beamte könnten nach ihrem grundrechtlich gewährten Anspruch auf amtsangemessene Beschäftigung verlangen, dass ihnen Aufgabenbereiche übertragen würden, deren Wertigkeit ihrer beamtenrechtlichen Position entspreche. Hieraus ergebe sich auch ein Abwehrrecht des Beamten dahingehend, nicht auf einen amtsunangemessenen Dienstposten dauerhaft umgesetzt oder versetzt zu werden. Zur Absicherung dieses Anspruches bedürfe es einer gerichtlichen Eilentscheidung, weil die Beamten schon seit mehreren Monaten nicht mehr amtsangemessen verwendet würden.

 

OVG LSA, Beschlüsse vom 26. März 2013 - 1 M 23/13, 1 M 24/13 -

VG Halle, Beschlüsse vom 12. Februar 2013 - 5 B 366/12 HAL, 5 B 367/12 HAL -

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