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(OVG LSA) Oberverwaltungsgericht bestätigt Baustopp am Gimritzer Damm in Halle

10.09.2013, Magdeburg – 8

  • Oberverwaltungsgericht

Das Verwaltungsgericht Halle hatte einen Eilantrag der Stadt Halle gegen einen vom Landesverwaltungsamt verfügten Baustopp des von Halles Oberbürgermeister Wiegand in Auftrag gegebenen Hochwasserschutzdeichs am Rande des Stadtteils Neustadt abgelehnt. Das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt hat die erstinstanzliche Entscheidung bestätigt und die Beschwerde der Stadt Halle zurückgewiesen.

 

Die Stadt Halle sei für eine Entscheidung über die Errichtung des strittigen Deiches schon nicht zuständig. Es obliege den Wasserbehörden, das Wasserhaushaltsgesetz und das Wassergesetz des Landes zu vollziehen. Eine von der Antragstellerin angenommene ?Notfall?-Eilkompetenz scheitere bereits daran, dass das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt als zuständige Verwaltungsbehörde erreichbar und auch zum Einschreiten in der Lage gewesen sei. Zudem sei für die Errichtung eines Ersatzdeiches zum Hochwasserschutz grundsätzlich die gesetzlich angeordnete vorherige Durchführung eines Planfeststellungs- oder Plangenehmigungsverfahrens erforderlich.

OVG LSA, Beschluss vom 4. September 2013 - 2 M 125/13 -

VG Halle, Beschluss vom 25. Juli 2013 - 3 B 93/13 HAL -

 

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