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Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt
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(OVG LSA) Wohnpark Paulusviertel in Halle darf gebaut werden.

17.03.2014, Magdeburg – 2

  • Oberverwaltungsgericht

Das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt hat den Beschwerden der Stadt Halle und des Bauherrn gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Halle stattgegeben, mit dem die Errichtung von zwei zum geplanten ?Wohnpark Paulusviertel? gehörenden Neubauten in der Schleiermacherstraße und Robert-Blum-Straße vorläufig gestoppt worden war. Die Vorinstanz hatte die Erfolgsaussichten des von einem Nachbarn erhobenen Widerspruchs gegen die Baugenehmigung als offen bewertet, weil nicht auszuschließen sei, dass die Neubauten zu einer nicht hinnehmbaren Beeinträchtigung des Baudenkmals des Nachbarn und des Flächendenkmals Paulusviertel führten und das Vorhaben wegen einer Verschärfung der Stellplatzsituation gegenüber dem Nachbarn möglicherweise rücksichtslos sei. Das Oberverwaltungsgericht hat sich dem nicht angeschlossen, sondern ist zu der Auffassung gelangt, dass das Vorhaben die Rechte des Nachbarn aller Voraussicht nach nicht verletzt. Bezüglich der denkmalrechtlichen Bewertung hat sich das Gericht maßgeblich auf zwei Stellungnahmen des Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologie Sachsen-Anhalt gestützt, die die Stadt Halle im Beschwerdeverfahren vorgelegt hat. Die darin getroffene Einschätzung, dass das Denkmal durch die Neubauten nicht erheblich beeinträchtigt werde, hat das Oberverwaltungsgericht für nachvollziehbar gehalten. Die vorgesehene Zahl von Tiefgaragenstellplätzen unterschreite, wenn überhaupt, voraussichtlich nur unwesentlich den vom Vorhaben ausgelösten Bedarf. Ein solcher Mangel an Stellplätzen sei vom Nachbarn auch in Anbetracht der bereits bestehenden Parkplatznot hinzunehmen. Auch andere Nachbarrechte würden durch die Baugenehmigung voraussichtlich nicht verletzt. 

 

OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 5. März 2014 - 2 M 164/13 -

VG Halle, Beschluss vom 30. Oktober 2013 - 2 B 217/13 HAL -

 

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