Kontakt
Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt
Pressesprecherin:
VPräs'inOVG Claudia Schmidt
Telefon: +49 391 6067089
Fax: +49 391 6067029
E-Mail: presse.ovg(at)justiz.sachsen-anhalt.de
Pressemitteilungen des Oberverwaltungsgerichts
Adresse des Oberverwaltungsgerichts
Pressemitteilungen des Oberverwaltungsgerichts
(OVG LSA) Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau der Strecke Potsdam Griebnitzsee ? Eilsleben teilweise aufgehoben
21.07.2014, Magdeburg – 7
- Oberverwaltungsgericht
Mehrere
Anwohner der geplanten Ausbaustrecke der Eisenbahnstrecke Potsdam Griebnitzsee ?
Eilsleben aus Biederitz hatten sich gegen den Planfeststellungsbeschluss
gewandt, mit dem im Wesentlichen eine zweite Eisenbahnüberführung über die Ehle
errichtet und die bestehende Überführung durch einen Neubau ersetzt werden sowie
der Spurplan des Westkopfes des Bahnhofs Biederitz umgestaltet und der
vorhandene Bahndamm verbreitert und vierspurig ausgebaut werden sollte. Sie befürchteten
vor allem eine Zunahme der Lärmbelastung durch die erwartete Zunahme des Zugverkehrs
und rügten unzureichende Lärmschutzmaßnahmen.
Das
Oberverwaltungsgericht hat in Anlehnung an die jüngste Rechtsprechung des
Bundesverwaltungsgerichts die beklagte Bundesrepublik dazu verpflichtet, diesen
Bedenken in einem Planergänzungsverfahren nachzugehen und neben den bereits
geplanten passiven Schallschutzmaßnahmen wie Schallschutzfenstern auch aktive
Maßnahmen wie etwa längere und höhere Schallschutzwände und insbesondere Geschwindigkeitsbegrenzungen
für den Zugverkehr zu prüfen. Obgleich es sich bei der Planfeststellung grundsätzlich
um bauplanungsrechtliche Festlegungen handele, sei es nicht ausgeschlossen,
dass zur Bewältigung der vom Vorhaben und dessen betriebsbedingten Auswirkungen
aufgeworfenen Konflikte auch betriebsregelnde Anordnungen wie Nutzungsbeschränkungen
oder Geschwindigkeitsbegrenzungen getroffen werden. Sollte im Ergebnis der
weiteren Abwägung Anlass zur Stärkung des Lärmschutzes bestehen, wäre der
Planfeststellungsbeschluss insoweit zu ergänzen.
OVG LSA, Urteil vom 17. Juli 2014 ? 1 K 17/13
Impressum:Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-AnhaltPressestelleBreiter Weg 203 - 20639104 MagdeburgTel: 0391 606-7089Fax: 0391 606-7029Mail: presse.ovg@justiz.sachsen-anhalt.deWeb: www.ovg.sachsen-anhalt.de