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Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt
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Pressemitteilungen des Oberverwaltungsgerichts

(OVG LSA) Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt hebt zeitliche Beschränkung für Gegendemonstration in Tröglitz auf

30.04.2015, Magdeburg – 3

  • Oberverwaltungsgericht

 

 

Das Oberverwaltungsgericht hat entschieden, dass am 1. Mai

2015 in Tröglitz die Versammlung unter dem Motto ?Raus aus der Scheiße - Rein

in die Stadt - Tröglitz denen, die es verdienen? wie geplant stattfinden kann.

Das Verwaltungsgericht hatte

der Versammlung abweichend vom Wunsch des Anmelders als Versammlungszeitraum

die Zeit von 10:00 bis 12:00 Uhr zugewiesen, damit die Versammlungsteilnehmer

nicht auf die am selben Tag geplante Versammlung unter dem Motto ?TröGLITZER

für ein zauberhaftes Miteinander? treffen.

 

Das Oberverwaltungsgericht verwies darauf, dass Sinn und

Zweck der angemeldeten Versammlung des Antragstellers gerade deren physische

Wahrnehmbarkeit durch die Versammlung des Erstanmelders ist. Eine vollständige

zeitliche Trennung, die dazu dienen soll, dass die Wahrnehmbarkeit gerade

verhindert wird und die Abreise der Versammlungsteilnehmer der Versammlung des Antragstellers

erfolgt sein soll, bevor die Versammlung des Erstanmelders stattfindet, trägt

dem nicht Rechnung und erweist sich damit als zumindest unverhältnismäßig, da

sowohl der Erstanmelder wie auch die Beteiligten übereinstimmend von zwei

konträren, aber aufeinander bezogenen Versammlungen ausgehen.OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 30. April 2015 - 3 M 85/15 -VG Halle, Beschluss vom 30. April 2015 - 1 B 108/15 HAL -

 

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