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Pressemitteilungen des Oberverwaltungsgerichts

(OVG LSA) Anordnungen des Landesamtes für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt zur Sanierung der ehemaligen Tontagebaue Möckern und Vehlitz überwiegend rechtmäßig

05.06.2015, Magdeburg – 5

  • Oberverwaltungsgericht

 

 

Das Oberverwaltungsgericht des

Landes Sachsen-Anhalt hat die Rechtmäßigkeit bodenschutzrechtlicher

Sanierungsanordnungen des Landesamtes für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt

gegen den Insolvenzverwalter der ehemaligen Betreiberin der Tontagebaue Möckern

und Vehlitz überwiegend bestätigt.

 

 

 

In den Jahren 2002 bis 2008 hatte

die ehemalige Betreiberin die Tontagebaue Möckern und Vehlitz auf der Grundlage

bergrechtlicher Betriebsplanzulassungen mit Abfällen verfüllt. Abgelagert

wurden u.a. Abfälle mit einem hohen Anteil an klein geschreddertem Hausmüll und

hausmüllähnlichen Gewerbeabfällen. Nachdem im Rahmen von ersten

Gefahrenbeurteilungen festgestellt worden war, dass insbesondere von dem in den

abgelagerten Verfüllmaterialien enthaltenen Sickerwasser Gefahren für die

Umwelt ausgehen, wurde die Verfüllung durch das Landesamt im Jahr 2008

gestoppt. Nach weiteren Untersuchungen erließ das Landesamt in den Jahren 2011

und 2012 mehrere Sanierungsanordnungen gegen den Insolvenzverwalter der

inzwischen insolventen ehemaligen Betreiberin.

 

Das Oberverwaltungsgericht hat

entschieden, dass die Anordnungen überwiegend rechtmäßig waren. Bei der in

Möckern und Vehlitz vorgenommenen Verfüllung der Tongruben handele es sich um

illegale Abfallbeseitigung, da die tatsächlich abgelagerten Abfälle für den

vorgesehenen Zweck, die Wiedernutzbarmachung der Oberfläche der ehemaligen

Tagebaue, nicht geeignet gewesen seien.

 

Bis zum 31. Mai 2012 konnte

die zuständige Behörde ? hier das Landesamt für Geologie und Bergwesen ? gegen die

in den ehemaligen Tagebauen Möckern und Vehlitz betriebenen, inzwischen

stillgelegten illegalen Deponien auf der Grundlage des

Bundesbodenschutzgesetzes vorgehen. Dieses Gesetz lässt auch ein Vorgehen gegen

den Insolvenzverwalter zu. Die bis zum 31. Mai 2012 erlassenen Anordnungen des

Landesamtes waren daher rechtmäßig. Aufgrund einer Gesetzesänderung zum 1. Juni

2012 war ab diesem Zeitpunkt ein Vorgehen nach dem Bundesbodenschutzgesetz

nicht mehr möglich. Die danach erlassene Anordnung musste daher aufgehoben

werden.

 

 

 

OVG Sachsen-Anhalt, Urteile

vom 22. April 2015 - 2 L 47/13, 2 L 48/13, 2 L 52/13, 2 L 53/13, VG Magdeburg, Urteile

vom 4. März 2013 - 1 A 236/11 MD, 1 A 328/11 MD, 1 A 102/12 MD, 1 A 278/12 MD -

 

 

 

 

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