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Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt
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Pressemitteilungen des Oberverwaltungsgerichts
(OVG LSA) Zur Bemessung der Kastenstandsbreite für Sauen nach § 24 Abs. 4 Nr. 4 Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV)
25.11.2015, Magdeburg – 7
- Oberverwaltungsgericht
In dem dem Urteil
des Oberverwaltungsgerichts zugrunde liegenden Berufungsverfahren wendet sich ein
Betrieb, der zur Unternehmensgruppe des niederländischen Schweinezüchters
Straathof gehört, gegen eine tierschutzrechtliche Anordnung,
wonach in Anlehnung an § 24 Abs. 4 Nr. 2 TierSchNutztV alle belegten Kastenstände
so zu gestalten seien, dass jedes Schwein ungehindert aufstehen, sich hinlegen
sowie den Kopf und in Seitenlage die Gliedmaßen ausstrecken kann. Das Oberverwaltungsgericht
hat entschieden, dass die Anordnung rechtmäßig erfolgt sei.
Nach
Auffassung des Oberverwaltungsgerichts ergibt sich aus § 24 Abs. 4 Nr. 2
TierSchNutztV zwingend, dass den in einem Kastenstand gehaltenen (Jung-)Sauen
die Möglichkeit eröffnet sein muss, jederzeit in dem Kastenstand eine
Liegeposition in beiden Seitenlagen einzunehmen, bei der ihre Gliedmaßen auch
an dem vom Körper entferntesten Punkt nicht an Hindernisse stoßen. Die Vorgabe der
Regelung erfüllten danach nur Kastenstände, deren Breite mindestens dem
Stockmaß (d.h. der Widerristhöhe bzw. der Entfernung vom Boden zum höchsten
Punkt des stehenden Schweins) des darin untergebrachten Schweins entspricht oder
Kastenstände, welche dem Tier die Möglichkeit eröffnen, die Gliedmaßen ohne
Behinderung in die beiden benachbarten leeren Kastenstände oder beidseitige
(unbelegte) Lücken durchzustecken. Dass die Tiere ihre Gliedmaßen in
benachbarte belegte Kastenstände durchstecken könnten, sei nicht ausreichend.
Welche
Auswirkungen die Entscheidung auf das im Hauptsacheverfahren vor dem
Verwaltungsgericht anhängige Tierhaltungsverbot gegen Herrn Straathof und die dazu
anhängigen strafrechtlichen Verfahren hat, ist nicht abzusehen.
VG Magdeburg,
Urteil vom 03.03.2014 - 1 A 230/14 MD -
OVG LSA,
Urteil vom 24.11.2015 - 3 L 386/14 -
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