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Pressemitteilungen des Verwaltungsgerichts Halle
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Pressemitteilungen des Verwaltungsgerichts Halle
(VG HAL) Kostenübernahme für Begleitung bei der Klassenfahrt
09.10.2018, Halle (Saale) – 15
- Verwaltungsgericht Halle
Das Verwaltungsgericht Halle hat in zwei Fällen über die
Frage zu entscheiden gehabt, ob die Kosten der Begleitung eines Schülers
während der Klassenfahrt zu erstatten sind.
Die beiden Schüler - einer besuchte im Klagezeitraum die 3.
Klasse einer Grundschule und der zweite die 9. Klasse eines Gymnasiums - leiden am Asperger Syndrom, einer Variante
des Autismus, die zu Schwächen in der sozialen Interaktion und Kommunikation
führt. Während der Schüler der 9. Klasse den Schulalltag ohne Schulbegleiter
bewältigt, benötigt der Schüler der dritten Klasse eine Schulbegleitung.
Der Schüler der 9. Klasse nahm im Frühjahr 2016 im Rahmen
des Französischunterrichts an einem Schüleraustausch mit der Partnerschule in
Frankreich teil. Die Unterbringung erfolgte in Gastfamilien. Für den
Drittklässler erfolgte eine Klassenfahrt in das Vogtland. In beiden Fällen
beantragten die Eltern der Schüler die Übernahme der Kosten einer Begleitperson
bei der Klassenfahrt, die durch die jeweiligen Mütter erfolgen sollte.
Der Beklagte lehnte die Kostenerstattung mit der Begründung
ab, für ein oder zwei Mal im Jahr stattfindende Schülerfreizeiten oder
Klassenfahrten müsse ein etwaiger Bedarf an Integrationsbegleitung für den
Schüler durch die elterliche Einstands- und Bestandspflicht gem. § 1618 a BGB erfüllt
werden. Diese Absicherung schulischer Veranstaltungen über Nacht gehöre
hingegen nicht zu den Aufgaben der Eingliederungshilfe.
Demgegenüber war das
Verwaltungsgericht Halle der Ansicht, der Beklagte sei zur Übernahme der
durch die Begleitung der jeweiligen Mütter entstandenen Kosten verpflichtet und
hat zur Begründung ausgeführt, die Begleitung der Mutter zu einer Klassenfahrt
überdehne die aus § 1618a BGB folgende familiäre Beistandspflicht. Zwar seien
innerfamiliäre Hilfemöglichkeiten zu nutzen. Um aber eine Diskriminierung von
Familien mit behinderten Kindern zu vermeiden, sei die Pflichtgrenze dort zu
ziehen, wo die Hilfe für das behinderte Kind über das Übliche und Typische bei
der Erziehung und Betreuung eines nichtbehinderten Kindes hinausgehe. Dementsprechend
dürfe dem Anspruch der Kläger nicht die elterliche Beistandspflicht entgegen
gehalten werden. Die Begleitung eines Kindes zu einem mehrtägigen
Schüleraustausch sei eine Hilfe, die über das hinausgehe, was üblicherweise bei
der Erziehung und Betreuung eines nichtbehinderten Kindes erbracht werde. Sie erfolge,
um den Schüler bei seinen behinderungsbedingten Schwierigkeiten zu unterstützen
und diene damit der Integration des Klägers. Es handele sich also um eine allein
der Behinderung des Schülers geschuldete Begleitung und hat keine
schulspezifische Bedeutung, etwa durch die Verstärkung der allgemeinen
Aufsicht.
VG Halle, Urteile vom 5 . September 2018 ? 7 A 149/16 Hal und 7 A 55/17 HAL
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