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Pressemitteilungen des Verwaltungsgerichts Halle

(VG HAL) Nachbareilantrag gegen Kläranlage erfolgreich

07.02.2020, Halle (Saale) – 1

  • Verwaltungsgericht Halle

 

 

Das

Verwaltungsgericht Halle hat dem Eilantrag eines Nachbarn gegen die

Baugenehmigung für eine innerörtliche Kläranlage eines Abwasserzweckverbandes

(AZV) im Burgenlandkreis stattgegeben. Der Widerspruch des Nachbarn gegen die

dem AZV erteilte Baugenehmigung hat damit aufschiebende Wirkung.

 

Die

in der Ortslage direkt neben einem Fluss auf dem ehemaligen Bauhof der Gemeinde

geplante Kläranlage soll (nur) dem Ort als Abwasserbeseitigungsanlage dienen

und ist dementsprechend auch auf (nur) 1.100 EW (Einwohnerwerte) dimensioniert.

Sie soll abgedeckt werden und sich weitestgehend unter der Erde befinden, so

dass sie hinsichtlich ihrer Geruchsimmissionen weniger lästig sein dürfte als

große Anlagen mit offenen Becken. Für die Entscheidung kam es jedoch nicht

wesentlich darauf an, ob die so geplante Kläranlage den Nachbarn unzumutbar

beeinträchtigt.

 

Denn

nach Überzeugung des Gerichts verletzt die Baugenehmigung den

Gebietserhaltungsanspruch des antragstellenden Nachbarn. Das Gericht geht davon

aus, dass es sich bei dem Gebiet, in dem die Kläranlage errichtet werden soll,

um ein (faktisches) Mischgebiet oder sogar allgemeines Wohngebiet handelt.

Kläranlagen sind in einem solchen Gebiet grundsätzlich nicht zulässig, sondern

bedürfen einer Ausnahmegenehmigung.

 

Entscheidend

ist nach Überzeugung des Gerichts daher, dass die für die Zulässigkeit der

Anlage erforderlichen Ausnahmegenehmigungen weder von dem Abwasserzweckverband

beantragt, noch von der Baugenehmigungsbehörde erteilt wurden. Eine

Legalisierung als bloße Nebenanlage sah das Gericht ebenfalls als nicht gegeben

an, weil die Kläranlage selbst eine Hauptanlage darstellt.

 

Die

Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

 

VG Halle, Beschluss vom 31. Januar 2020 ? 2 B

233/19 HAL -

 

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