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(VG HAL) Eilantrag von Eltern gegen Schließung einer Grundschule stattgegeben.
26.08.2020, Halle (Saale) – 9/2020
- Verwaltungsgericht Halle
Das Verwaltungsgericht Halle hatte über einen Eilantrag zu entscheiden, mit dem sich die Eltern gegen die Schließung der Grundschule in Siersleben gewandt haben. Die Einheitsgemeinde Gerbstedt hatte im Oktober 2019 beschlossen, den Grundschulstandort in Siersleben zu schließen und die Kinder aus Siersleben an der Grundschule in Gerbstedt zu beschulen.
Das Gericht hat dem Eilantrag der Eltern stattgegeben, weil die Allgemeinverfügung zur Schließung des Schulstandortes der Stadt Gerbstedt bereits aus formellen Gründen fehlerhaft sei. Die Anordnung der sofortigen Vollziehung der Allgemeinverfügung sei nicht vom hierfür zuständigen Stadtrat beschlossen worden. Allein aus diesem Grunde komme den Widersprüchen der Antragsteller aufschiebende Wirkung zu, so dass die Schulschließung vorerst nicht vollzogen werden dürfe. Darüber hinaus habe es für die Änderung der Satzung zur Feststellung der Schulbezirke für die Grundschulen einer Änderungssatzung bedurft. Eine Änderung durch einen Beschluss über die Schließung eines Standortes reiche dafür nicht aus. Überdies sei festzustellen, dass die Antragsgegnerin Beteiligungsrechte verletzt habe, weil weder der Ortschaftsrat, die Elternräte noch die zuständige Personalvertretung der Lehrer zuvor angehört worden seien.
Der Beschluss ist anfechtbar.
VG Halle, Beschluss vom 26. August 2020 – 6 B 223/20 HAL -.
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