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(VG HAL) Bezirksschornsteinfeger
darf vorläufig weiter arbeiten

Gericht hält den Entzug des Kehrbezirkes an

18.02.2009, Halle (Saale) – 1

  • Verwaltungsgericht Halle

 

 

 

 

 

Verwaltungsgericht Halle - Pressemitteilung Nr.: 001/08

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verwaltungsgericht Halle -

Pressemitteilung Nr.: 001/08

 

Halle, den 28. Juli 2008

 

(VG HAL) Bezirksschornsteinfeger

darf vorläufig weiter arbeiten

 

Gericht hält den Entzug des Kehrbezirkes an

 

In einem Eilverfahren hat das

Verwaltungsgericht Halle mit Beschluss vom 25. Juli 2008 (Az.: 1 B 98/08 HAL)

entschieden, dass die Klage des Bezirksschornsteinfegermeisters (Az.: 1 A

99/08), dessen Bestellung als Bezirksschornsteinfegermeister wegen

rechtsextremer Gesinnung und rechtsextremen Verhaltens vom Landesverwaltungsamt

Sachsen-Anhalt widerrufen worden war, aufschiebende Wirkung hat. Damit darf der

Bezirksschornsteinfegermeister vorerst bis zur rechtskräftigen Entscheidung

über die Klage in seinem Kehrbezirk weiterhin tätig sein.

 

Das Verwaltungsgericht hat

entschieden, dass das Schornsteinfegergesetz keine Rechtsgrundlage für einen

Widerruf der Bestellung als Bezirksschornsteinfegermeister vorsieht wegen eines

Verhaltens, das sich nicht auf die ordnungsgemäße Erfüllung der Aufgaben als

Bezirksschornsteinfegermeister auswirkt. Offen gelassen hat das Gericht, ob ein

Widerruf wegen des privaten Verhaltens des Bezirksschornsteinfegermeisters nach

anderen allgemeinen Rechtsvorschriften möglich ist. Es ist nämlich Aufgabe der

Verwaltung und nicht Aufgabe des Verwaltungsgerichtes, das die Maßnahmen der

Verwaltung lediglich auf ihr Rechtsmäßigkeit hin überprüft, darüber zu

entscheiden, ob ein Widerruf nunmehr aufgrund anderer Vorschriften erfolgen

soll.

 

Über die Klage ist noch nicht

entschieden.

 

Gegen die Eilentscheidung des

Verwaltungsgerichts Halle ist die Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht des

Landes Sachsen-Anhalt in Magdeburg möglich.

 

Dr. Volker Albrecht

Pressesprecher

 

 

 

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