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(VG HAL) Bezirksschornsteinfeger
darf vorläufig weiter arbeiten
Gericht hält den Entzug des Kehrbezirkes an
18.02.2009, Halle (Saale) – 1
- Verwaltungsgericht Halle
Verwaltungsgericht Halle - Pressemitteilung Nr.: 001/08
Verwaltungsgericht Halle -
Pressemitteilung Nr.: 001/08
Halle, den 28. Juli 2008
(VG HAL) Bezirksschornsteinfeger
darf vorläufig weiter arbeiten
Gericht hält den Entzug des Kehrbezirkes an
In einem Eilverfahren hat das
Verwaltungsgericht Halle mit Beschluss vom 25. Juli 2008 (Az.: 1 B 98/08 HAL)
entschieden, dass die Klage des Bezirksschornsteinfegermeisters (Az.: 1 A
99/08), dessen Bestellung als Bezirksschornsteinfegermeister wegen
rechtsextremer Gesinnung und rechtsextremen Verhaltens vom Landesverwaltungsamt
Sachsen-Anhalt widerrufen worden war, aufschiebende Wirkung hat. Damit darf der
Bezirksschornsteinfegermeister vorerst bis zur rechtskräftigen Entscheidung
über die Klage in seinem Kehrbezirk weiterhin tätig sein.
Das Verwaltungsgericht hat
entschieden, dass das Schornsteinfegergesetz keine Rechtsgrundlage für einen
Widerruf der Bestellung als Bezirksschornsteinfegermeister vorsieht wegen eines
Verhaltens, das sich nicht auf die ordnungsgemäße Erfüllung der Aufgaben als
Bezirksschornsteinfegermeister auswirkt. Offen gelassen hat das Gericht, ob ein
Widerruf wegen des privaten Verhaltens des Bezirksschornsteinfegermeisters nach
anderen allgemeinen Rechtsvorschriften möglich ist. Es ist nämlich Aufgabe der
Verwaltung und nicht Aufgabe des Verwaltungsgerichtes, das die Maßnahmen der
Verwaltung lediglich auf ihr Rechtsmäßigkeit hin überprüft, darüber zu
entscheiden, ob ein Widerruf nunmehr aufgrund anderer Vorschriften erfolgen
soll.
Über die Klage ist noch nicht
entschieden.
Gegen die Eilentscheidung des
Verwaltungsgerichts Halle ist die Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht des
Landes Sachsen-Anhalt in Magdeburg möglich.
Dr. Volker Albrecht
Pressesprecher
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