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Pressemitteilungen des Verwaltungsgerichts Halle

(VG HAL) Hartsteinlagerstätte
Niemberg/Brachstedt darf erkundet werden

Klage gegen Aufsuchungsbohrungen abgewiesen

06.09.2010, Halle (Saale) – 3

  • Verwaltungsgericht Halle

 

 

 

 

 

Verwaltungsgericht Halle - Pressemitteilung Nr.: 003/10

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verwaltungsgericht Halle -

Pressemitteilung Nr.: 003/10

 

 

 

Halle, den 1. September 2010

 

 

 

(VG HAL) Hartsteinlagerstätte

Niemberg/Brachstedt darf erkundet werden

 

Klage gegen Aufsuchungsbohrungen abgewiesen

 

 

 

Mit Urteil vom 26. August 2010 (Az.: 3 A 257/08

HAL) hat das Verwaltungsgericht Halle die Klage der Gemeinde Petersberg gegen

eine Genehmigung abgewiesen, mit der das Landesamt für Geologie und Bergwesen

Sachsen-Anhalt (LAGB) einem in Mitteldeutschland ansässigen Bergbauunternehmen gestattet

hat, die Grundwasserverhältnisse und geologischen Gegebenheiten in der Hartsteinlagerstätte

Niemberg/Brachstedt zu erkunden (sog. Aufsuchungsbetriebsplan). Das Unternehmen

beabsichtigt, mittelfristig die dort liegenden Gesteine zur Herstellung von

Schotter und Splitt abzubauen. Die Lagerstätte liegt im Gemeindegebiet der

Klägerin, welche durch das Bergbauvorhaben ihre Planung zur Nutzung und

Bebauung des Gemeindegebietes beeinträchtigt sieht und erhebliche Eingriffe in

Natur und Landschaft des besonders schützenswerten Gebietes ¿Porphyrkuppen

Burgstetten¿ befürchtet.

 

Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts Halle fehlt der Klägerin die rechtliche

Befugnis, gegen die vom LAGB erteilte Zulassung des Aufsuchungsbetriebsplans

des Unternehmens im Klageweg vorzugehen. Durch die beabsichtigten

Erkundungsbohrungen werde die Klägerin in ihrer kommunalen Planungshoheit nicht

nachhaltig beeinträchtigt. Die Aufsuchungsmaßnahmen seien zeitlich und räumlich

eng begrenzt. Mit dem angefochtenen Zulassungsbescheid des LAGB sei nicht über

die rechtliche Zulässigkeit der geplanten späteren Ausbeutung der Lagerstätte

und die damit verbundenen von der Klägerin befürchteten Beeinträchtigungen

entschieden. Hierfür bedürfe das Bergbauunternehmen besonderer Genehmigungen des

LAGB. Die Klägerin könne ihre Bedenken gegen den Aufschluss der

Hartsteinlagerstätte in dem jeweiligen besonderen Zulassungsverfahren geltend

machen.

 

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Gemeinde Petersberg kann einen

Antrag auf Zulassung der Berufung an das Oberverwaltungsgericht des Landes

Sachsen-Anhalt in Magdeburg stellen.

 

 

Dr. Volker Albrecht

Pressesprecher

 

 

 

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