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(VG HAL) Hartsteinlagerstätte
Niemberg/Brachstedt darf erkundet werden
Klage gegen Aufsuchungsbohrungen abgewiesen
06.09.2010, Halle (Saale) – 3
- Verwaltungsgericht Halle
Verwaltungsgericht Halle - Pressemitteilung Nr.: 003/10
Verwaltungsgericht Halle -
Pressemitteilung Nr.: 003/10
Halle, den 1. September 2010
(VG HAL) Hartsteinlagerstätte
Niemberg/Brachstedt darf erkundet werden
Klage gegen Aufsuchungsbohrungen abgewiesen
Mit Urteil vom 26. August 2010 (Az.: 3 A 257/08
HAL) hat das Verwaltungsgericht Halle die Klage der Gemeinde Petersberg gegen
eine Genehmigung abgewiesen, mit der das Landesamt für Geologie und Bergwesen
Sachsen-Anhalt (LAGB) einem in Mitteldeutschland ansässigen Bergbauunternehmen gestattet
hat, die Grundwasserverhältnisse und geologischen Gegebenheiten in der Hartsteinlagerstätte
Niemberg/Brachstedt zu erkunden (sog. Aufsuchungsbetriebsplan). Das Unternehmen
beabsichtigt, mittelfristig die dort liegenden Gesteine zur Herstellung von
Schotter und Splitt abzubauen. Die Lagerstätte liegt im Gemeindegebiet der
Klägerin, welche durch das Bergbauvorhaben ihre Planung zur Nutzung und
Bebauung des Gemeindegebietes beeinträchtigt sieht und erhebliche Eingriffe in
Natur und Landschaft des besonders schützenswerten Gebietes ¿Porphyrkuppen
Burgstetten¿ befürchtet.
Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts Halle fehlt der Klägerin die rechtliche
Befugnis, gegen die vom LAGB erteilte Zulassung des Aufsuchungsbetriebsplans
des Unternehmens im Klageweg vorzugehen. Durch die beabsichtigten
Erkundungsbohrungen werde die Klägerin in ihrer kommunalen Planungshoheit nicht
nachhaltig beeinträchtigt. Die Aufsuchungsmaßnahmen seien zeitlich und räumlich
eng begrenzt. Mit dem angefochtenen Zulassungsbescheid des LAGB sei nicht über
die rechtliche Zulässigkeit der geplanten späteren Ausbeutung der Lagerstätte
und die damit verbundenen von der Klägerin befürchteten Beeinträchtigungen
entschieden. Hierfür bedürfe das Bergbauunternehmen besonderer Genehmigungen des
LAGB. Die Klägerin könne ihre Bedenken gegen den Aufschluss der
Hartsteinlagerstätte in dem jeweiligen besonderen Zulassungsverfahren geltend
machen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Gemeinde Petersberg kann einen
Antrag auf Zulassung der Berufung an das Oberverwaltungsgericht des Landes
Sachsen-Anhalt in Magdeburg stellen.
Dr. Volker Albrecht
Pressesprecher
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