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Pressemitteilungen des Verwaltungsgerichts Halle

Prof. Dr. Duncker obsiegt vor dem
Verwaltungsgericht im Streit mit der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

28.09.2010, Halle (Saale) – 5

  • Verwaltungsgericht Halle

 

 

 

 

 

Verwaltungsgericht Halle - Pressemitteilung Nr.: 005/10

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verwaltungsgericht Halle -

Pressemitteilung Nr.: 005/10

 

 

 

Halle, den 28. September 2010

 

 

 

Prof. Dr. Duncker obsiegt vor dem

Verwaltungsgericht im Streit mit der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

 

 

 

Das Verwaltungsgericht Halle hat am 27. September 2010 in

einem Eilverfahren entschieden, dass die Martin-Luther-Universität

Halle-Wittenberg Prof. Dr. Duncker zu Unrecht jegliche Tätigkeit in der von ihm

betriebenen Augen-Laserzentrum Halle GmbH (ALH) untersagt hat.

 

Zur Begründung seiner Entscheidung führt das Gericht aus, es spreche zwar viel

dafür, dass die von Prof. Dr. Duncker als Kassenarzt im Augenlaserzentrum Halle

ausgeübte Nebentätigkeit dienstliche Interessen beeinträchtige, weil sie nach

Art und Umfang dessen Arbeitskraft so stark in Anspruch nehme, dass die

ordnungsgemäße Erfüllung seiner dienstlichen Pflichten als Beamter

beeinträchtigt werden könne. Diese Tätigkeit als Kassenarzt stelle einen

Zweitberuf dar und sei mit der Wahrnehmung einer vollen Planstelle als Hochschullehrer

im Fachgebiet Augenheilkunde unvereinbar. Die Tätigkeit im Augenlaserzentrum

Halle könne ihn auch in einen Widerstreit mit dienstlichen Pflichten bringen.

Er könne sich vor die Wahl gestellt sehen, die medizinisch ¿beste¿ oder die im

Augenlaserzentrum Halle durchführbare Behandlung zu empfehlen. Zudem könne die

Erbringung von Krankenversorgung im Augenlaserzentrum Halle unter Ausnutzung

des (halben) Kassenarztsitzes die Unparteilichkeit oder Unbefangenheit des

Beamten bei der dienstlichen Tätigkeit beeinflussen und dem Ansehen der

Verwaltung abträglich sein. Für einen objektiven Beobachter entstehe der

Eindruck, beide Tätigkeiten seien nicht zu bewältigen, ohne entweder die

Pflichten als Beamter oder als Kassenarzt zu verletzen.

 

Allerdings rechtfertige dies nicht die vollständige Untersagung jeglicher

Tätigkeit im Augenlaserzentrum Halle. Dienstliche Interessen seien nur

beeinträchtigt durch die Tätigkeit als Kassenarzt und durch den Betrieb der

Privatpraxis. Die Untersagungsverfügung der Martin-Luther-Universität

Halle-Wittenberg gehe aber weit darüber hinaus und erfasse u.a. auch das

Betreiben von Forschung am Augenlaserzentrum Halle und die Wahrnehmung der

Rechte und Pflichten als dessen Gesellschafter. Es sei nicht Aufgabe des

Gerichtes, sondern der Universität, zwischen den zulässigen und den

unzulässigen Handlungen zu unterscheiden, so dass die Untersagungsverfügung

insgesamt rechtswidrig sei.

 

Gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Halle (Beschluss vom 27.

September 2010 ¿ Aktenzeichen 5 B 86/10 HAL) kann die Martin-Luther-Universität

Halle-Wittenberg das Rechtsmittel der Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht des

Landes Sachsen-Anhalt in Magdeburg einlegen.

 

Schon für morgen, den 29. September 2010, hat das Verwaltungsgericht Halle zwei

weitere   Verfahren zur mündlichen Verhandlung terminiert, in denen Prof. Dr.

Duncker gegen den Widerruf einer Nebentätigkeitsgenehmigung durch die

Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg (Aktenzeichen 5 A 236/09 HAL) und

die Festsetzung von Nutzungsentgelten für die Inanspruchnahme von Ressourcen

des Universitätsklinikums (Aktenzeichen 5 A 246/09 HAL) klagt. Die Sitzungen

sind öffentlich und finden um 9.30 Uhr und 10.00 Uhr im Sitzungssaal 1.064 des

Justizzentrums in Halle in der Thüringer Straße 16 statt.

 

 

Dr. Volker Albrecht

Pressesprecher

 

 

 

Impressum:

 

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