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Pressemitteilungen des Verwaltungsgerichts Halle

Ernennung des Landesbeauftragten
für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR vorläufig
untersagt

03.01.2011, Halle (Saale) – 7

  • Verwaltungsgericht Halle

 

 

 

 

 

Verwaltungsgericht Halle - Pressemitteilung Nr.: 007/10

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verwaltungsgericht Halle -

Pressemitteilung Nr.: 007/10

 

 

 

Halle, den 29. Dezember 2010

 

 

 

Ernennung des Landesbeauftragten

für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR vorläufig

untersagt

 

 

 

Das Verwaltungsgericht Halle hat heute in

einem Eilverfahren auf einen Antrag eines unterlegenen Mitbewerbers um die

Stelle des Landesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes

der ehemaligen DDR entschieden, dass der vom Landtag für dieses Amt gewählte

Bewerber Stockmann vorläufig nicht ernannt werden darf.

 

Zur Begründung seiner Entscheidung führt das Verwaltungsgericht Halle aus, das

Auswahlverfahren zur Erstellung des Vorschlages der Landesregierung zur Wahl

des Landesbeauftragten durch den Landtag sei fehlerhaft erfolgt. Der unterlegene

Mitbewerber erfülle das Anforderungsprofil für das angestrebte Amt. Gleichwohl

sei er nicht zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen worden. Es könne nicht

ausgeschlossen werden, dass es dem unterlegenen Mitbewerber in einem

Vorstellungsgespräch - ebenso wie dem gewählten Bewerber Stockmann - gelungen

wäre, seine Eignung und Befähigung für das Amt des Landesbeauftragten

überzeugend darzulegen. Das Auswahlverfahren sei somit ab Durchführung der

Vorstellungsgespräche neu durchzuführen.

 

Gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Halle (Aktenzeichen: 5 B 176/10

HAL) besteht die Möglichkeit, Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht des Landes

Sachsen-Anhalt in Magdeburg einzulegen.

 

Dr. Volker Albrecht

Pressesprecher

 

 

 

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