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Pressemitteilungen des Verwaltungsgerichts Halle

NPD-Landesverband Sachsen-Anhalt
unterliegt bei Gericht

CDU-Landesverband Sachsen-Anhalt kann am 18. März 2011 die
Wahlkampfveranstaltung in der "Anhalt-Arena" in Dessau-Roßlau
abhalten

17.03.2011, Halle (Saale) – 1

  • Verwaltungsgericht Halle

 

 

 

 

 

Verwaltungsgericht Halle - Pressemitteilung Nr.: 001/11

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verwaltungsgericht Halle -

Pressemitteilung Nr.: 001/11

 

 

 

Halle, den 17. März 2011

 

 

 

NPD-Landesverband Sachsen-Anhalt

unterliegt bei Gericht

 

CDU-Landesverband Sachsen-Anhalt kann am 18. März 2011 die

Wahlkampfveranstaltung in der "Anhalt-Arena" in Dessau-Roßlau

abhalten

 

 

 

Der

NPD-Landesverband Sachsen-Anhalt ist beim Verwaltungsgericht Halle mit einem

Antrag gescheitert, der Stadt Dessau-Roßlau im Wege der einstweiligen Anordnung

zu untersagen, dem CDU-Landesverband Sachsen-Anhalt am 18. März 2011 die

Sportstätte ¿Anhalt-Arena¿ für eine Wahlkampfveranstaltung zur Verfügung zu

stellen.

 

Mit Beschluss von heute (Aktenzeichen: 6 B 52/11 HAL) hat das

Verwaltungsgericht Halle entschieden, dass die Vergabe der ¿Anhalt-Arena¿ an

den CDU-Landesverband Sachsen-Anhalt nicht zu beanstanden ist. Zunächst sollte

die Wahlkampfveranstaltung, zu der 800 Teilnehmer erwartet werden, im

Technikmuseum ¿Hugo Junkers¿ stattfinden. Wegen sicherheitstechnischer Bedenken

können aber im Technikmuseum ¿Hugo Junkers¿ keine Großveranstaltungen mit mehr

als 200 Teilnehmern durchgeführt werden. Deshalb hat die Stadt Dessau-Roßlau

schon im Februar dieses Jahres dem FDP-Landesverband Sachsen-Anhalt für eine

Wahlkampfveranstaltung ebenfalls die ¿Anhalt-Arena¿ als Ausweichveranstaltungsort

angeboten. Der FDP-Landesverband Sachsen-Anhalt hat jedoch von dieser

Möglichkeit keinen Gebrauch gemacht. Der CDU-Landesverband Sachsen-Anhalt

wollte ebenfalls zunächst im Technikmuseum ¿Hugo Junkers¿ die

Wahlkampfveranstaltung durchführen. Die Stadt Dessau-Roßlau stellt wegen

sicherheitstechnischer Bedenken nunmehr die ¿Anhalt-Arena¿ als

Ausweichmöglichkeit zur Verfügung.

 

Das Verwaltungsgericht Halle sieht in der Überlassung der ¿Anhalt-Arena¿ an den

CDU-Landesverband Sachsen-Anhalt keine nach dem Parteiengesetz unzulässige

Ungleichbehandlung gegenüber anderen Parteien und dem NPD-Landesverband

Sachsen-Anhalt, der im Übrigen auch keine Überlassung des Technikmuseums ¿Hugo

Junkers¿ beantragt hatte.

 

Nach der Sportstättensatzung der Stadt Dessau-Roßlau steht die ¿Anhalt-Arena¿

grundsätzlich nicht für politische Veranstaltungen zur Verfügung. Die

sicherheitstechnischen Bedenken für Großveranstaltungen im Technikmuseum ¿Hugo

Junkers¿ seien aber ¿ so das Verwaltungsgericht Halle - ein sachlicher Grund

dafür, die in der Sportstättensatzung festgelegte Zweckbestimmung nunmehr

faktisch zu erweitern. Diese Änderung komme in Zukunft auch anderen politischen

Parteien zugute. Zwar habe die Stadt Dessau-Roßlau erst kurz vor der am 20.

März 2011 stattfindenden Landtagswahl die Zweckbestimmung der ¿Anhalt-Arena¿

geändert, wodurch anderen politischen Parteien rein tatsächlich die Möglichkeit

genommen sein dürfte, ebenfalls die Überlassung der ¿Anhalt-Arena¿ für eine auf

die Landtagswahl bezogene Parteiveranstaltung zu verlangen. Dies liege aber

daran, dass im Hinblick auf sicherheitstechnische Bedenken das Bauordnungsamt

der Stadt Dessau-Roßlau erst am 10. Februar 2011 in einer Stellungnahme

festgestellt habe, dass im Technikmuseum ¿Hugo Junkers¿ keine Veranstaltungen

mit mehr als 200 Teilnehmern stattfinden könnten. Dies lasse erkennen, dass die

Änderung der Zweckbestimmung für die ¿Anhalt-Arena¿ nicht etwa deshalb erfolgt

sei, um dem CDU-Landesverband Sachsen-Anhalt oder anderen politischen Parteien

einen Vorteil zu verschaffen.

 

Gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Halle kann der NPD-Landesverband

Sachsen-Anhalt Beschwerde einlegen, über die dann das Oberverwaltungsgericht

des Landes Sachsen-Anhalt in Magdeburg zu entscheiden hat.

 

Dr. Volker Albrecht

Pressesprecher

 

 

 

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